Presse berichtet sachlich richtig!?
Auf dem telegram-Kanal der Anwälte für Aufklärung https://t.me/Anwaelte_fuer_Aufklaerung wurde vor zwei Tagen folgendes Statement veröffentlicht:

Die Berufungsverhandlung gegen Dr. Monika Jiang vor dem Landgericht Mannheim wird am 23.11.2023 fortgesetzt.

Über die bisherigen Verhandlungstage haben die Weinheimer Nachrichten sachlich korrekt berichtet.

Die Berichterstattung veranlasst aber das Verteidigerteam, auf folgende rechtliche Aspekte hinzuweisen und die Öffentlichkeit über Hintergründe und Folgen zu informieren, die offensichtlich bisher nicht wahrgenommen wurden:“

Danach folgte ein Dokument "Presseschreiben" beginnend wie folgt:

Bezug zur aktuellen Berichterstattung Weinheimer Nachrichten:

Die Darstellungen waren sachlich korrekt. Dies betrifft auch die Ereignisse vom 16.11.2023. Hierbei ist mir eine Formulierung aufgefallen, die uns Verteidiger in der Verhandlung sehr stutzig gemacht hat in Bezug auf den Verfahrensstand. Sie schrieben zutreffend:

„Nachdem der Vorsitzende Richter Christian Hirsch am Morgen noch mitgeteilt hatte, dass das Gericht vorsorglich acht weitere Verhandlungstage bis Ende Februar 2024 terminiert habe, überraschte er die Verteidigung am Nachmittag mit dieser Feststellung: Aus Sicht der Kammer sei die Beweisaufnahme abgeschlossen. Weitere Beweisanträge der Verteidigung könnten aber bis nächste Woche schriftlich gestellt werden, wenn die Verhandlung am 23. November um 9 Uhr fortgesetzt wird.“

Es ist anzunehmen, dass das Verteidigerteam bestehend aus Rechtsanwalt Sven Lausen und Rechtsanwalt Ivan Künnemann sich hierbei auf folgenden Artikel der WNOZ beziehen: https://www.wnoz.de/nachrichten/bergstrasse/dieses-juristisches-detail-koennte-den-maskenprozess-um-die-weinheimer-aerztin-entscheiden-287829.html
Anbei das vollständige "Presseschreiben":

Unser Kommentar:

Das Schreiben bezieht sich auf den o. a. Artikel der WNOZ und die Art der Veröffentlichung lässt vermuten, dass es sich um ein Schreiben handelt, dass direkt an die Zeitung resp. den prozessbegleitenden Journalisten gerichtet war.

Eine sachliche Berichterstattung ohne Vorverurteilungen, abwertende Wortwahl, Unterstellungen und Verallgemeinerungen, das sollte doch die Regel sein und nicht die Ausnahme. Klickt man auf den Zeitungsartikel und klickt sich dann durch die (durch den Algorithmus) damit verbundenen Artikel, sieht man das dem nicht so ist und wir wissen, dass es definitv nicht so war in den vergangenen drei Jahren.

Wir wissen Medien- und Zeitungsmacher sind per se nicht neutral und objektiv.

Dies zeigt insbesondere die folgende Art von Selbstdarstellung und Täter-Opfer-Umkehr, die im Interview mit der Richterin im Weinheimer Prozess zelebriert wurde: https://www.wnoz.de/nachrichten/bergstrasse/vom-gerichtssaal-ins-rampenlicht-eva-loesche-zeigt-kuenstlerische-seite-255671.html

Natürlich wissen wir nicht, was die Richterin, die Frau Jiang für drei Jahre hinter Gitter bringen will, alles außerhalb des Gerichtes „erleiden“ musste, aber wir bezweifeln sehr, dass dies bedrohlicher gewesen sein kann, als die akute Bedrohung der Existenzvernichtung und Freiheitsentzug.

„2024: Endlich die Maske abnehmen? Fehlanzeige – festgewachsen!“ C. Abramzik

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