
Situation:
Immer wieder verlangen hochrangige Politiker Klarnamenpflicht im Internet. Insbesondere auch der studierte Rechtswissenschaftler Friedrich Merz stellt diese Forderung. Ich zitiere aus BGH-Urteil vom 23.06.2009 – VI ZR 196/08:
Die anonyme Nutzung ist dem Internet immanent (vgl. Senatsurteil vom 27. März 2007- VI ZR 101/06 – VersR 2007, 1004, 1005). Dementsprechende Regelungen zum Schutz der Nutzerdaten gegenüber dem Diensteanbieter finden sich in den §§ 12 ff. TMG, den Nachfolgeregelungen zu § 4 Abs. 4 Nr. 10 TDG. Eine Beschränkung der Meinungsäußerungsfreiheit auf Äußerungen, die einem bestimmten Individuum zugeordnet werden können, ist mit Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG nicht vereinbar. Die Verpflichtung, sich namentlich zu einer bestimmten Meinung zu bekennen, würde nicht nur im schulischen Bereich, um den es im Streitfall geht, die Gefahr begründen, dass der Einzelne aus Furcht vor Repressalien oder sonstigen negativen Auswirkungen sich dahingehend entscheidet, seine Meinung nicht zu äußern. Dieser Gefahr der Selbstzensur soll durch das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung entgegen gewirkt werden (vgl. Ballhausen/Roggenkamp K&R 2008, 403, 406).
Erwartung:
Meine Erwartungen als Einwohner in einem der größten Industrieländer der Welt wären:
a) Hochrangige Politiker, insbesondere solche, die einen Fachabschluss in Rechtswissenschaft vorweisen können, kennen die Rechtslage insbesondere bzgl. des Grundgesetzes und respektieren diese.
b) Politiker, die die Rechtslage nicht kennen, werden durch Experten aus den Behörden und Ministerien auf die Rechtslage hingewiesen und respektieren diese.
c) Medien kennen oder recherchieren die Rechtslage und äußern sich kritisch, wenn hochrangige Politiker sich unwissend äußern.
d) Die Einwohnerschaft weist ihre politischen Angestellten zurecht und fordert nachhaltig Rechtskenntnis und Rechtstreue ein.
Realität:
Nichts dergleichen. Das gemessen am Bruttoinlandsprodukt aus dem Jahr 2024 drittgrößte Industrieland der Welt (Quelle (1)) leistet sich einen Kanzler und viele weitere hochrangige Politiker sowie Medien, die diese Ausführungen des BGH ignorieren. Dies fügt unserem Land Schaden bzgl. der Rechtstaatlichkeit zu. Die Schweigsamkeit und Nachsichtigkeit der Einwohnerschaft wirft kein gutes Licht auf selbige. Konsequenzen? Keine. (Quelle (2) – (4))
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Quellen:

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