• UNO-Gewaltverbot

    Die Charta der Vereinten Nationen

    Die Charta der Vereinten Nationen (UN-Charta) ist der Gründungsvertrag der Vereinten Nationen (United Nations). Ihre universellen Ziele und Grundsätze bilden die Verfassung der Staatengemeinschaft, zu der sich alle inzwischen 193 Mitgliedstaaten bekennen.

    Sie wurde am 26. Juni 1945 in San Francisco am Ende der Konferenz der Vereinten Nationen für internationale Organisation unterzeichnet und trat am 24. Oktober 1945 in Kraft. Das Statut des Internationalen Gerichtshofs ist ein wesentlicher Bestandteil der Charta.

    Präambel

    Wir, die Völker der Vereinten Nationen – fest entschlossen, 

    • künftige Geschlechter vor der Geißel des Krieges zu bewahren, die zweimal zu unseren Lebzeiten unsagbares Leid über die Menschheit gebracht hat,
    • unseren Glauben an die Grundrechte des Menschen, an Würde und Wert der menschlichen Persönlichkeit, an die Gleichberechtigung von Mann und Frau sowie von allen Nationen, ob groß oder klein, erneut zu bekräftigen,
    • Bedingungen zu schaffen, unter denen Gerechtigkeit und die Achtung vor den Verpflichtungen aus Verträgen und anderen Quellen des Völkerrechts gewahrt werden können,
    • den sozialen Fortschritt und einen besseren Lebensstandard in größerer Freiheit zu fördern,

    und für diese Zwecke

    • Duldsamkeit zu üben und als gute Nachbarn in Frieden miteinander zu leben,
    • unsere Kräfte zu vereinen, um den Weltfrieden und die internationale Sicherheit zu wahren,
    • Grundsätze anzunehmen und Verfahren einzuführen, die gewährleisten, daß Waffengewalt nur noch im gemeinsamen Interesse angewendet wird, und
    • internationale Einrichtungen in Anspruch zu nehmen, um den wirtschaftlichen und sozialen Fortschritt aller Völker zu fördern –

    haben beschlossen, in unserem Bemühen um die Erreichung dieser Ziele zusammenzuwirken.

    Dementsprechend haben unsere Regierungen durch ihre in der Stadt San Franzisko versammelten Vertreter, deren Vollmachten vorgelegt und in guter und gehöriger Form befunden wurden, diese Charta der Vereinten Nationen angenommen und errichten hiermit eine internationale Organisation, die den Namen “Vereinte Nationen“ führen soll.

    Ziele und Grundsätze (Kapitel 1)

    Artikel 1

    Die Vereinten Nationen setzen sich folgende Ziele:

    1. den Weltfrieden und die internationale Sicherheit zu wahren und zu diesem Zweck wirksame Kollektivmaßnahmen zu treffen, um Bedrohungen des Friedens zu verhüten und zu beseitigen, Angriffshandlungen und andere Friedensbrüche zu unterdrücken und internationale Streitigkeiten oder Situationen, die zu einem Friedensbruch führen könnten, durch friedliche Mittel nach den Grundsätzen der Gerechtigkeit und des Völkerrechts zu bereinigen oder beizulegen;

    2. freundschaftliche, auf der Achtung vor dem Grundsatz der Gleichberechtigung und Selbstbestimmung der Völker beruhende Beziehungen zwischen den Nationen zu entwickeln und andere geeignete Maßnahmen zur Festigung des Weltfriedens zu treffen;

    3. eine internationale Zusammenarbeit herbeizuführen, um internationale Probleme wirtschaftlicher, sozialer, kultureller und humanitärer Art zu lösen und die Achtung vor den Menschenrechten und Grundfreiheiten für alle ohne Unterschied der Rasse, des Geschlechts, der Sprache oder der Religion zu fördern und zu festigen;

    4. ein Mittelpunkt zu sein, in dem die Bemühungen der Nationen zur Verwirklichung dieser gemeinsamen Ziele aufeinander abgestimmt werden.

    Artikel 2

    Die Organisation und ihre Mitglieder handeln im Verfolg der in Artikel 1 dargelegten Ziele nach folgenden Grundsätzen:

    1. Die Organisation beruht auf dem Grundsatz der souveränen Gleichheit aller ihrer Mitglieder.

    2. Alle Mitglieder erfüllen, um ihnen allen die aus der Mitgliedschaft erwachsenden Rechte und Vorteile zu sichern, nach Treu und Glauben die Verpflichtungen, die sie mit dieser Charta übernehmen.

    3. Alle Mitglieder legen ihre internationalen Streitigkeiten durch friedliche Mittel so bei, daß der Weltfriede, die internationale Sicherheit und die Gerechtigkeit nicht gefährdet werden.*

    4. Alle Mitglieder unterlassen in ihren internationalen Beziehungen jede gegen die territoriale Unversehrtheit oder die politische Unabhängigkeit eines Staates gerichtete oder sonst mit den Zielen der Vereinten Nationen unvereinbare Androhung oder Anwendung von Gewalt.

    *UNO Gewaltverbot

    5. Alle Mitglieder leisten den Vereinten Nationen jeglichen Beistand bei jeder Maßnahme, welche die Organisation im Einklang mit dieser Charta ergreift; sie leisten einem Staat, gegen den die Organisation Vorbeugungs- oder Zwangsmaßnahmen ergreift, keinen Beistand.

    6. Die Organisation trägt dafür Sorge, daß Staaten, die nicht Mitglieder der Vereinten Nationen sind, insoweit nach diesen Grundsätzen handeln, als dies zur Wahrung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit erforderlich ist.

    7. Aus dieser Charta kann eine Befugnis der Vereinten Nationen zum Eingreifen in Angelegenheiten, die ihrem Wesen nach zur inneren Zuständigkeit eines Staates gehören, oder eine Verpflichtung der Mitglieder, solche Angelegenheiten einer Regelung auf Grund dieser Charta zu unterwerfen, nicht abgeleitet werden; die Anwendung von Zwangsmaßnahmen nach Kapitel VII wird durch diesen Grundsatz nicht berührt.

    Mitgliedschaft (Kapitel II)

    Artikel 3

    Ursprüngliche Mitglieder der Vereinten Nationen sind die Staaten, welche an der Konferenz der Vereinten Nationen über eine Internationale Organisation in San Franzisko teilgenommen oder bereits vorher die Erklärung der Vereinten Nationen vom 1. Januar 1942 unterzeichnet haben und nunmehr diese Charta unterzeichnen und nach Artikel 110 ratifizieren.

    Artikel 4

    (1) Mitglied der Vereinten Nationen können alle sonstigen friedliebenden Staaten werden, welche die Verpflichtungen aus dieser Charta übernehmen und nach dem Urteil der Organisation fähig und willens sind, diese Verpflichtungen zu erfüllen.

    (2) Die Aufnahme eines solchen Staates als Mitglied der Vereinten Nationen erfolgt auf Empfehlung des Sicherheitsrats durch Beschluß der Generalversammlung.

    …

    Als Hauptorgane der Vereinten Nationen werden

    • eine Generalversammlung,
    • ein Sicherheitsrat,
    • ein Wirtschafts- und Sozialrat,
    • ein Treuhandrat,
    • ein Internationaler Gerichtshof und
    • ein Sekretariat eingesetzt.

    …

    Der Sicherheitsrat besteht aus fünfzehn Mitgliedern der Vereinten Nationen. Die Republik China, Frankreich, die Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken, das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland sowie die Vereinigten Staaten von Amerika sind ständige Mitglieder des Sicherheitsrats.

    Auszüge aus der Charta der Vereinten Nationen gezeichnet am 26. Juni 1945 in San Francisco

    Vortrag Daniele Ganser

  • Ausstieg und Aussöhnung

    Es gibt doch tatsächlich Menschen, die das für möglich halten, und nicht nur das: Sie halten es für dringend geboten:

    Unter der Überschrift „Wir fordern einen Ausstieg aus der „Corona-Pandemie“ und legen ein Konzept vor“ haben 20 Mediziner und Wissenschaftler einen „Offenen Brief“ zur Information der Bevölkerung verfasst. Hierin werden in 10 konkreten Forderungspunkten die erarbeiteten Lösungsvorschläge vorgestellt, die allesamt auf wissenschaftlicher Evidenz beruhen und zu einem sehr kurzfristigen und kostengünstigen Ausstieg aus der „Corona-Krise“ beitragen könnten.

    https://www.mwgfd.de/das-mwgfd-corona-ausstiegskonzept/

    Die Autoren, allesamt Mitglieder oder Freunde des MWGFD e.V., stammen aus 5 verschiedenen deutschsprachigen Ländern, Deutschland , Österreich, Schweiz, Südtirol und Liechtenstein und fordern:

    1. Sofortige Einstellung der COVID-Impfungen und insbesondere der COVID-Impfpflicht!

    2. Beendigung sämtlicher nicht evidenzbasierter nicht-pharmazeutischer Maßnahmen (NPI´s), wie Lockdowns, Schulschließungen, Maskenpflicht im öffentlichen Raum, Isolation, Quarantäne, Kontaktverfolgung, Abstandsregeln, sowie RT-PCR- und Antigenschnelltests bei Menschen ohne Krankheitssymptomen und sofortige Öffnung der Sportstätten, Gaststätten, Kirchen und Kultureinrichtungen für alle ohne Zugangsbedingungen!

    3. Pandemie-Management muss vernünftig gesteuert werden auf Basis von Wissenschaftlichkeit und Evidenz, u.a. durch korrektes Testen wirklich Kranker und korrekte Erfassung der epidemischen Lage. Da dies seit zwei Jahren versäumt wurde, fordern wir den Rücktritt der bisherigen beratenden Experten!

    4. Erstellen leicht anwendbarer Konzepte zur Prävention und Frühbehandlung von COVID-19 und auch für die stationäre und ggf. intensivmedizinische Behandlung schwerer Verläufe!

    5. Die Dominanz einer einzigen, nämlich der virologischen Logik, muss beendet werden. Andere Aspekte, etwa volkswirtschaftliche, soziale, psychologische, pädagogische und ganzheitlich medizinische Betrachtungen müssen einbezogen werden!

    6. Beruhigung der Bevölkerung hinsichtlich einer ausreichenden medizinischen Versorgung für alle!

    7. Die Medien sollten breitgefächerte umfassende Information bereitstellen, gemäß den im Pressekodex formulierten Ethikrichtlinien für Journalisten ohne Angst- und Panikerzeugung!

    8. Bereitstellung von Programmen zur Behandlung der durch die Maßnahmen entstandenen physischen und psychischen Traumata, insbesondere für Kinder und Jugendliche!

    9. Beendigung des Pflegenotstandes durch geeignete Maßnahmen!

    10. Gewaltenteilung, Recht und Freiheit!

    Anderen, man könnte fast denken, der Mehrheit der Menschen: zumindest in Deutschland, wenn es richtig ist, dass 50 % der Bevölkerung bereit seien, sich einer regelmäßigen invasiven medizinischen Behandlung (für den Rest ihres Lebens?) zu unterziehen gehen die Verbote und Maßnahmen nicht weit genug.

    Ist eine Versöhnung möglich?

    Ist eine Versöhnung möglich, ganz außerhalb auch von Fakten, wie sie unzählig schon aufgelistet wurden?

    Wir alle wollen Frieden

    Wieviele offene Briefe, Manifeste, Pressemitteilungen, Reden, Demonstrationen, Gegendemonstrationen, Leserbriefe, Mahnwachen, Spaziergänge werden wir noch schreiben, lesen, erleben und organisieren? Ist ein Dialog möglich? Wann beginnt wahre Verständigung?

    Hilft es vielleicht COVID-19 ins Verhältnis zu setzen?

    Für ein neues Miteinander und Gesundheitsverständnis

    12 weitere Schritte aus der Corona-Krise

    1. Pluraler Diskurs, Meinungsvielfalt und Respekt

    2. Gesundheit für alle und eine gesundheitsförderliche Politik

    3. Covid-19 ins Verhältnis setzen

    4. Ganzheitliche Strategien für Immunität und Resilienz

    5. Eigenverantwortung und Solidaritä

    6. Sozialer Ungleichheit entgegenwirken

    7. Erweiterung der medizinischen und therapeutischen Optionen

    8. Kontrolle der (Pharma-)Konzerne

    9. Kinder und Jugendliche achtsam wahrnehmen und bestmöglich schützen

    10. (Hoch-)Risikogruppen schützen und begleiten

    11. Wirtschaften in planetarer Verantwortung

    12. Eine neue demokratische Kultur


    Lasst uns gemeinsam lernen und Wege finden für eine gute Zukunft basierend auf gegenseitigem Vertrauen und Wertschätzung.