Vor Impfpflicht-Abstimmung: RKI zerlegte Wirkung der Corona-Impfung

„Kann Infektion und Ausscheidung nicht grundsätzlich verhindern“

  • VERÖFFENTLICHT AM 15. Mai 2023

Von Kai Rebmann

Eine auf den ersten Blick unverfänglich erscheinende Mail aus dem sogenannten „Lagezentrum COVID-19“ beim Robert-Koch-Institut (RKI) an das Bundesgesundheitsministerium bringt alle Bundestagsabgeordneten in Bedrängnis, die für die Einführung der allgemeinen Impfpflicht geworben und gestimmt, ja fast schon um sie gefleht haben. Unverfänglich deshalb, weil es darin vordergründig eigentlich um die Neufassung der damals gültigen Testverordnung (TestV) gegangen war und das RKI dazu seine Stellungnahme zu einem im Haus von Karl Lauterbach ausgearbeiteten Entwurf abgegeben hat.

Beim zweiten Hinsehen entpuppt sich der Inhalt des Schreibens, vor allem aber dessen Datum, als echte Bombe. Denn: Die Stellungnahme stammt vom 23. März 2022 und ging demnach nur zwei Wochen vor (!) der Abstimmung über die allgemeine Impfpflicht im Bundesgesundheitsministerium ein. Das RKI schreibt: „… zum übersandten Referentenentwurf für die Neufassung der Verordnung zum Anspruch auf Testung in Bezug auf einen direkten Erregernachweis des Coronavirus SARS-CoV-2 (TestV) nehmen wir wie folgt Stellung:…

mehr dazu:

https://reitschuster.de/post/vor-impfpflicht-abstimmung-rki-zerlegte-Wirkung-der-corona-impfung/

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