Veröffentlicht am von Illa
Der Antrag der AfD-Fraktion zur Einrichtung eines Untersuchungsausschusses über die Bekämpfung des Corona-Virus wurde am 19. April 2023 von 577 Abgeordneten abgelehnt, dafür waren 71 Parlamentarier.
Damit war eine überwältigende Mehrheit der Bundestagsabgeordneten dagegen, „einen Untersuchungsausschuss zur Bekämpfung der Corona-Pandemie einzusetzen“ und hat verhindert, dass „[d]as16-köpfige Gremium […] ‚das Verhalten der Bundesregierung und ihrer Geschäftsbereichsbehörden im Zusammenhang mit der Bewältigung der Maßnahmen gegen das Coronavirus untersuchen‘“ kann.
Diese Mehrheit will sich kein „‚Gesamtbild der Handlungen und Unterlassungen der Bundesregierung und der ihr nachgeordneten Behörden vor und während der Sars-CoV-2-Pandemie verschaffen‘“ und nicht wissen, „ob die ‚massiven Eingriffe in die Grundrechte der Bürger und in das deutsche Wirtschaftsleben und der Lockdown tatsächlich geeignet, erforderlich und angemessen‘ waren, auch mit Blick auf die Situation in vergleichbaren anderen Ländern.“
Ebenfalls will diese Mehrheit nicht „geklärt wissen, ob die Bundesregierung auf eine Pandemie durch das Coronavirus ausreichend vorbereitet war“ und ist dagegen, dass „[a]uf der Grundlage der gewonnenen Erkenntnisse […] Handlungsempfehlungen für den Fall einer zukünftig auftretenden Pandemie erarbeitet werden“, und zwar in der „Zeit vom 1. August 2019 bis zur Einsetzung des Untersuchungsausschusses.“
Diese Mehrheit will auch nicht „herausfinden, ob die derzeit auf dem Markt befindlichen und in Deutschland zugelassenen Impfstoffe das Zulassungsverfahren ordnungsgemäß durchlaufen haben“ und will nicht wissen, „ob es zu Unregelmäßigkeiten oder Fehleinschätzungen bei der Impfstoffbestellung gekommen ist und ob die Bundesregierung rechtzeitig die Erforschung von Medikamenten gegen das Coronavirus angemessen gefördert und rechtzeitig deren Kauf veranlasst habe.“
Nach Auffassung dieser Mehrheit soll nicht „geklärt werden, ob die Bundesregierung durch die Einführung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht die medizinische Versorgung der Bürger sowie die Betreuung behinderter und pflegebedürftiger Bürger gefährdet hat und ob eine entsprechende Gefährdung als leichtfertig oder gar vorsätzlich zu beurteilen sei.“
Schließlich weigert sich diese Mehrheit, „gesundheitlich nachteilige Folgen für Kinder und Jugendliche durch den Lockdown in den Jahren 2020/2021 in den Blick [zu nehmen], deren Verhältnismäßigkeit untersucht werden müsse, da Kinder und Jugendliche nicht zur Risikogruppe gehörten. Dies schließe die Frage nach dem Umgang mit gesundheitlichen Folgeschäden mit ein, ‚die bis heute einer ärztlichen Behandlung bedürfen‘.“
mehr dazu: