Vor zwei Tagen im Bundestag: Der „Corona-Untersuchungsausschuß“ wird abgelehnt

Veröffentlicht am von Illa

Der Antrag der AfD-Frak­ti­on zur Ein­rich­tung eines Unter­su­chungs­aus­schus­ses über die Bekämp­fung des Coro­na-Virus wur­de am 19. April 2023 von 577 Abge­ord­ne­ten abge­lehnt, dafür waren 71 Parlamentarier.

Damit war eine über­wäl­ti­gen­de Mehr­heit der Bun­des­tags­ab­ge­ord­ne­ten dage­gen, „einen Unter­su­chungs­aus­schuss zur Bekämp­fung der Coro­na-Pan­de­mie ein­zu­set­zen“ und hat ver­hin­dert, dass „[d]as16-köpfige Gre­mi­um […] ‚das Ver­hal­ten der Bun­des­re­gie­rung und ihrer Geschäfts­be­reichs­be­hör­den im Zusam­men­hang mit der Bewäl­ti­gung der Maß­nah­men gegen das Coro­na­vi­rus unter­su­chen‘“ kann.

Die­se Mehr­heit will sich kein „‚Gesamt­bild der Hand­lun­gen und Unter­las­sun­gen der Bun­des­re­gie­rung und der ihr nach­ge­ord­ne­ten Behör­den vor und wäh­rend der Sars-CoV-2-Pan­de­mie ver­schaf­fen‘“ und nicht wis­sen, „ob die ‚mas­si­ven Ein­grif­fe in die Grund­rech­te der Bür­ger und in das deut­sche Wirt­schafts­le­ben und der Lock­down tat­säch­lich geeig­net, erfor­der­lich und ange­mes­sen‘ waren, auch mit Blick auf die Situa­ti­on in ver­gleich­ba­ren ande­ren Ländern.“

Eben­falls will die­se Mehr­heit nicht „geklärt wis­sen, ob die Bun­des­re­gie­rung auf eine Pan­de­mie durch das Coro­na­vi­rus aus­rei­chend vor­be­rei­tet war“ und ist dage­gen, dass „[a]uf der Grund­la­ge der gewon­ne­nen Erkennt­nis­se […] Hand­lungs­emp­feh­lun­gen für den Fall einer zukünf­tig auf­tre­ten­den Pan­de­mie erar­bei­tet wer­den“, und zwar in der „Zeit vom 1. August 2019 bis zur Ein­set­zung des Untersuchungsausschusses.“

Die­se Mehr­heit will auch nicht „her­aus­fin­den, ob die der­zeit auf dem Markt befind­li­chen und in Deutsch­land zuge­las­se­nen Impf­stof­fe das Zulas­sungs­ver­fah­ren ord­nungs­ge­mäß durch­lau­fen haben“ und will nicht wis­sen, „ob es zu Unre­gel­mä­ßig­kei­ten oder Fehl­ein­schät­zun­gen bei der Impf­stoff­be­stel­lung gekom­men ist und ob die Bun­des­re­gie­rung recht­zei­tig die Erfor­schung von Medi­ka­men­ten gegen das Coro­na­vi­rus ange­mes­sen geför­dert und recht­zei­tig deren Kauf ver­an­lasst habe.“

Nach Auf­fas­sung die­ser Mehr­heit soll nicht „geklärt wer­den, ob die Bun­des­re­gie­rung durch die Ein­füh­rung der ein­rich­tungs­be­zo­ge­nen Impf­pflicht die medi­zi­ni­sche Ver­sor­gung der Bür­ger sowie die Betreu­ung behin­der­ter und pfle­ge­be­dürf­ti­ger Bür­ger gefähr­det hat und ob eine ent­spre­chen­de Gefähr­dung als leicht­fer­tig oder gar vor­sätz­lich zu beur­tei­len sei.“

Schließ­lich wei­gert sich die­se Mehr­heit, „gesund­heit­lich nach­tei­li­ge Fol­gen für Kin­der und Jugend­li­che durch den Lock­down in den Jah­ren 2020/2021 in den Blick [zu neh­men], deren Ver­hält­nis­mä­ßig­keit unter­sucht wer­den müs­se, da Kin­der und Jugend­li­che nicht zur Risi­ko­grup­pe gehör­ten. Dies schlie­ße die Fra­ge nach dem Umgang mit gesund­heit­li­chen Fol­ge­schä­den mit ein, ‚die bis heu­te einer ärzt­li­chen Behand­lung bedürfen‘.“

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