Frohe Ostern allerseits

Veröffentlicht am von Illa

Wört­lich lau­tet die fro­he Oster­bot­schaft des Gesund­heits­mi­nis­ters laut SZ: „Wir haben in Deutsch­land die Pan­de­mie erfolg­reich bewäl­tigt – und auch mit einer guten Bilanz.“

In den ver­gan­ge­nen drei Jah­ren wur­de so gern von der „Pan­de­mie“ gespro­chen und geschrie­ben, das klingt wis­send, gefähr­lich und irgend­wie cool. Aber was ist das eigent­lich? „Die for­schen­den Phar­ma­un­ter­neh­men“ soll­ten sich aus­ken­nen: „Von einer Epi­de­mie spricht man, wenn in einer Regi­on Krank­heits­fäl­le in einer bestimm­ten Bevöl­ke­rungs­grup­pe deut­lich gehäuft auf­tre­ten. Meist han­delt es sich um Infek­ti­ons­krank­hei­ten. Eine wei­te­re Vor­aus­set­zung ist, dass dies in einem bestimm­ten zeit­li­chen und räum­li­chen Rah­men statt­fin­det. […] Kurz gesagt: eine Pan­de­mie ist eine glo­ba­le Epi­de­mie.“ So ganz glo­bal aber auch nicht, denn der WHO, die die Defi­ni­ti­ons­macht besitzt, reicht auch weit weni­ger als die gan­ze Welt. In Ver­bin­dung mit der Schwei­negrip­pe 2009 hat­te sie die Anfor­de­run­gen rabi­at gekürzt, wie die­se Über­sicht von Peter Doshi vom Bri­tish Medi­cal Jour­nal zeigt.

Der Epi­de­mio­lo­ge Ulrich Keil berich­te­te anläß­lich die­ser Defi­ni­ti­ons­än­de­rung von einer Dis­kus­si­on mit einem RKI-Funk­tio­när: „Dr. Krau­se bestä­tig­te, dass die Defi­ni­ti­on einer Pan­de­mie kürz­lich von der WHO geän­dert wur­de, sodass die Schwe­re der Krank­heit nicht län­ger rele­vant für die Erklä­rung einer Pan­de­mie war. Auf mei­ne Fra­ge ‚Was könn­te gesche­hen, wenn die WHO nächs­tes Jahr Nie­sen zur Pan­de­mie erklärt. Wür­den Sie auch eine Impf­kam­pa­gne star­ten?‘ ant­wor­te­te Dr. Krau­se mit einem kla­ren JA!“

Die Behaup­tung, „in Deutsch­land die Pan­de­mie erfolg­reich bewäl­tigt“ zu haben, ist rund­her­um albern. Und was ist mit der „guten Bilanz“? Dar­über wird noch lang und tief zu spre­chen und zu schrei­ben sein, hier soll nur schlag­licht­ar­tig an Ostern im Wan­del der letz­ten Zeit erin­nert werden.

Im Jahr 2022 ver­brach­ten wir die Fei­er­ta­ge mit „Basis­schutz­maß­nah­men“ (Mas­ken­pflicht im Fern­ver­kehr in Bus­sen und Bah­nen, Kli­ni­ken, Arzt­pra­xen und Pfle­ge­ein­rich­tun­gen, dazu Test­pflich­ten in der Pfle­ge und in Schu­len). Also: „Wer also mit dem ICE quer durch Deutsch­land reist, muss noch Mas­ke tra­gen, braucht aber kei­nen Impf­nach­weis mehr. Doch Vor­sicht: In Regio­nen oder Län­dern, in denen eine Über­las­tung der Kli­ni­ken droht, kön­nen die Lan­des­par­la­men­te über die so genann­te Hot­spot-Regel stren­ge­re Maß­nah­men ver­hän­gen – etwa 2G-Regeln beim Shop­ping oder eine Mas­ken­pflicht in öffent­li­chen Innen­räu­men.“ Dabei war es rat­sam, um Ham­burg einen gro­ßen Bogen zu machen, weil dort beson­ders ver­bis­sen an den Schi­ka­nen fest­ge­hal­ten wur­de und soweit mög­lich die Rei­se ins Aus­land zu verlegen.

Im Ver­gleich zu 2021 war das aber gar nichts. Die­ses Schau­bild faßt den dama­li­gen Wahn­witz zusammen.

Und das war nicht ein­mal alles: „Zusätz­lich zu den obi­gen Beschrän­kun­gen pri­va­ter Oster­fei­ern müs­sen beim Ein­kau­fen und im ÖPNV OP-Mas­ken oder Mas­ken der Stan­dards KN95 oder FFP2 getra­gen wer­den. Arbeit­ge­ber müs­sen Beschäf­tig­ten Home­of­fice ermög­li­chen – über­all dort, wo es mög­lich ist. Auf pri­va­te Rei­sen und Besu­che, die nicht not­wen­dig sind, soll ver­zich­tet wer­den. Die kürz­lich ver­ein­bar­te ‚Not­brem­se‘ bei gestie­ge­nen Infek­ti­ons­zah­len sol­len vor Ort kon­se­quent umge­setzt wer­den, um dem Infek­ti­ons­ge­sche­hen Ein­halt zu gebieten.“

Die­sem High­light öster­li­chen Irr­sinns war 2020 das Ein­üben sinn­lo­ser Ritua­le vor­aus­ge­gan­gen. Der kur­zen Fra­ge „Was ist Ostern erlaubt?“ folg­te damals eine lan­ge Antwort:

„‚Eine Pan­de­mie kennt kei­ne Fei­er­ta­ge‘, hat Bun­des­kanz­le­rin Ange­la Mer­kel gesagt. Und auch Gesund­heits­mi­nis­ter Jens Spahn hat aus­drück­lich vor Nor­ma­li­tät gewarnt: ‚Ostern und die nächs­ten Tage wer­den sehr ent­schei­dend sein‘. […]
In ganz Deutsch­land kann der Oster­spa­zier­gang statt­fin­den. Die Woh­nung zu ver­las­sen und das hof­fent­lich schö­ne Wet­ter zu genie­ßen – das ist erlaubt. Aber da hören die Gemein­sam­kei­ten zwi­schen den Bun­des­län­dern auch schon auf.
Am strengs­ten sind die Regeln in Bay­ern: Hier darf man aus­schließ­lich allein oder mit den Mit­glie­dern des eige­nen Haus­stands vor die Tür. In Sach­sen ist Spa­zie­ren­ge­hen mit dem Lebens­part­ner erlaubt, also auch, wenn man nicht zusam­men lebt. In allen ande­ren Bun­des­län­dern gilt außer­dem die ‚Eins plus eins‘- Regel: Wer allein vor die Tür geht, darf sich mit einer ande­ren Per­son treffen.
In Nord­rhein-West­fa­len darf man sich im öffent­li­chen Raum dar­über hin­aus auch noch mit den Men­schen tref­fen, mit denen man in gera­der Linie ver­wandt ist – also mit Groß­el­tern, Eltern, Kin­dern und Enkeln. Und in Nie­der­sach­sen ist in der Ver­ord­nung ganz all­ge­mein von ‚Ange­hö­ri­gen‘ die Rede, die eben­falls von dem Ver­bot aus­ge­nom­men sind. […]
Sechs Bun­des­län­der erlau­ben ihren Bür­ge­rin­nen und Bür­gern das Ver­las­sen der Woh­nung nur mit einem trif­ti­gen Grund. Sport und Bewe­gung an der fri­schen Luft fal­len da laut den Coro­na-Ver­ord­nun­gen jeweils aus­drück­lich dar­un­ter. Spa­zie­ren, Jog­gen und Rad­fah­ren sind also erlaubt. Die­se For­mu­lie­rung bedeu­tet aber auch: Pick­ni­cken, sich im Sit­zen unter­hal­ten oder auch nur auf einer Bank ein Buch lesen, das gilt vie­ler­orts nicht als trif­ti­ger Grund.
In Sach­sen, dem Saar­land, Ber­lin, Bran­den­burg und Sach­sen-Anhalt muss man des­halb damit rech­nen, dass die Ord­nungs­kräf­te das unterbinden. […]
Meck­len­burg-Vor­pom­mern hat­te nur für die Oster­ta­ge tages­tou­ris­ti­sche Aus­flü­ge ver­bo­ten. Vom 10. bis zum 13. April, so die Rege­lung, soll­ten die Bewoh­ner des Bun­des­lan­des also weder an die Ost­see­küs­te noch zur Meck­len­bur­gi­schen Seen­plat­te fah­ren. In einem Eil­ver­fah­ren kipp­te das Ober­ver­wal­tungs­ge­richt Greifs­wald die Rege­lung aber wie­der, Tages­aus­flü­ge sind also auch über Ostern erlaubt. […]
Sach­sen hat eine ähn­li­che For­mu­lie­rung auch über die Oster­ta­ge hin­aus in die Ver­ord­nung geschrie­ben. Was ‚im Umfeld des Wohn­be­reichs‘ genau heißt, wird jedoch nicht erklärt. In allen ande­ren Län­dern ist der Spa­zier­gang und Sport auch an einem See oder im Wald mög­lich, wo man viel­leicht sogar hin­fah­ren muss. Natür­lich nur mit der erlaub­ten Anzahl von Per­so­nen. Man­che Bun­des­län­der haben beson­ders belieb­te Parks und ande­re Aus­flugs­zie­le aller­dings auch gesperrt.
In allen Bun­des­län­dern dür­fen Hotels und ande­re Beher­ber­gungs­be­trie­be kei­ne Gäs­te auf­neh­men, die pri­vat rei­sen. Man­che Bun­des­län­der ver­bie­ten auch den Auf­ent­halt in der eige­nen Zweit­woh­nung zu tou­ris­ti­schen Zwe­cken. Nach Meck­len­burg-Vor­pom­mern darf man grund­sätz­lich nur noch ‚ein­rei­sen‘, wenn man sei­ne Kern­fa­mi­lie besucht: Kin­der, Eltern, Groß­el­tern und Lebenspartner.
Nach Sach­sen-Anhalt und Schles­wig-Hol­stein sind Rei­sen aus tou­ris­ti­schem Anlass eben­falls ver­bo­ten. Auch Cam­ping­plät­ze sind in aller Regel geschlos­sen. Und wil­des Cam­pen ist auch zu Nicht-Coro­na-Zei­ten weit­ge­hend verboten.
Jetzt wird’s noch kom­pli­zier­ter: Man­che Bun­des­län­der machen für Tref­fen in der eige­nen Woh­nung gar kei­ne Vor­ga­ben in den Ver­ord­nun­gen. In Rhein­land-Pfalz, Hes­sen, Nord­rhein-West­fa­len und wohl auch in Nie­der­sach­sen dürf­te man sich also rein recht­lich zum Oster­brunch in den eige­nen vier Wän­den oder auch im eige­nen Gar­ten mit Fami­lie, Freun­den und Nach­barn treffen. […]
In Baden-Würt­tem­berg dür­fen fünf Per­so­nen im nicht­öf­fent­li­chen Raum gleich­zei­tig zusam­men­kom­men. Oder auch mehr, wenn sie in gera­der Linie ver­wandt sind: Damit sind wie­der die Groß­el­tern, Eltern, Kin­der gemeint und auch Enkel mit den jewei­li­gen Part­nern. Obwohl alle Exper­ten raten: Groß­el­tern und Enkel soll­ten sich auf kei­nen Fall sehen. Auch Meck­len­burg-Vor­pom­mern erlaubt das Tref­fen in die­ser Kern­fa­mi­lie, zu der erwach­se­ne Geschwis­ter übri­gens nicht gehö­ren. In Schles­wig-Hol­stein hat man kurz vor Ostern die Ver­ord­nung noch ein­mal geän­dert: Fami­li­en­fei­ern sind nun mög­lich – mit bis zu zehn Per­so­nen. Hier gehö­ren auch Geschwis­ter zum Kreis der mög­li­chen Gäste.
In Thü­rin­gen darf nur eine haus­halts­frem­de Per­son zu Besuch kom­men und mitfeiern.
In Bre­men sind pri­va­te Fei­ern unter­sagt. Fami­liä­re Zusam­men­künf­te wer­den aber bis zu einer Anzahl von fünf haus­halts­frem­den Per­so­nen geduldet.
In Bran­den­burg ergibt sich aus der Ver­ord­nung selbst kei­ne kla­re Beschrän­kung für die eige­nen vier Wän­de, auf der Home­page des Bun­des­lan­des heißt es aber ‚Fami­li­en­tref­fen oder Fami­li­en­fei­ern sind auf die Mit­glie­der des eige­nen Haus­stands zu beschränken!‘
In allen ande­ren Bun­des­län­dern darf man sei­ne Woh­nung nur aus trif­ti­gem Grund ver­las­sen. Dazu gehört laut den Ver­ord­nun­gen meist der Besuch bei Lebens­part­nern oder bei pfle­ge­be­dürf­ti­gen Men­schen. Ansons­ten sind Besu­che im pri­va­ten Bereich nach den Ver­ord­nungs­tex­ten nicht erlaubt.
Aus­fal­len muss die­ses Jahr der Oster­got­tes­dienst vor Ort und zwar in allen Bun­des­län­dern gleichermaßen. […]
Auch bei den Sank­tio­nen ist es in Deutsch­land nicht ein­heit­lich gere­gelt. Man­che Bun­des­län­der haben Buß­geld­ka­ta­lo­ge, in ande­ren gel­ten alle Ver­stö­ße als Straftaten.“

Die­ses Jahr „darf“ man in BW mit über sechs unge­ra­de ver­wand­ten Per­so­nen fei­ern, in Bay­ern mit belie­big vie­len Haus­stän­den unter­wegs sein, in Bran­den­burg auf einer Bank lesen, auch ohne Kern­fa­mi­lie nach MV fah­ren, sich im Saar­land im Sit­zen unter­hal­ten, in SH cam­pen, über­all in die Kir­che gehen und im Hotel über­nach­ten… Die Ent­schei­dung fällt schwer, was an die­sen Regeln am gru­se­ligs­ten ist: Die büro­kra­ti­sche Pin­ge­lig­keit, mit der die­ser schi­ka­nö­se Non­sens erdacht wur­de? Die fana­ti­sche Geis­tes­hal­tung, mit der er ver­tre­ten wur­de? Die über­heb­li­che Schul­meis­ter­haf­tig­keit, mit der er ver­brei­tet wur­de? Der wil­li­ge Gehor­sam, mit dem er befolgt wur­de? Oder das Ver­drän­gen und Ver­leug­nen, das jetzt geschieht?

Mehr dazu:

Ein Kommentar zu “Frohe Ostern allerseits

  1. Lese nichts von Menschenverachtung und Massenausgrenzung à la 2G und 3G. Scheint dann wohl kein Fehler gewesen zu sein rund 25 Mio Menschen vom sozialen Leben ausgeschlossen zu haben 🤡

    Like

Kommentar verfassen

Trage deine Daten unten ein oder klicke ein Icon um dich einzuloggen:

WordPress.com-Logo

Du kommentierst mit deinem WordPress.com-Konto. Abmelden /  Ändern )

Facebook-Foto

Du kommentierst mit deinem Facebook-Konto. Abmelden /  Ändern )

Verbinde mit %s

%d Bloggern gefällt das: