Veröffentlicht am von Illa
Wörtlich lautet die frohe Osterbotschaft des Gesundheitsministers laut SZ: „Wir haben in Deutschland die Pandemie erfolgreich bewältigt – und auch mit einer guten Bilanz.“
In den vergangenen drei Jahren wurde so gern von der „Pandemie“ gesprochen und geschrieben, das klingt wissend, gefährlich und irgendwie cool. Aber was ist das eigentlich? „Die forschenden Pharmaunternehmen“ sollten sich auskennen: „Von einer Epidemie spricht man, wenn in einer Region Krankheitsfälle in einer bestimmten Bevölkerungsgruppe deutlich gehäuft auftreten. Meist handelt es sich um Infektionskrankheiten. Eine weitere Voraussetzung ist, dass dies in einem bestimmten zeitlichen und räumlichen Rahmen stattfindet. […] Kurz gesagt: eine Pandemie ist eine globale Epidemie.“ So ganz global aber auch nicht, denn der WHO, die die Definitionsmacht besitzt, reicht auch weit weniger als die ganze Welt. In Verbindung mit der Schweinegrippe 2009 hatte sie die Anforderungen rabiat gekürzt, wie diese Übersicht von Peter Doshi vom British Medical Journal zeigt.
Der Epidemiologe Ulrich Keil berichtete anläßlich dieser Definitionsänderung von einer Diskussion mit einem RKI-Funktionär: „Dr. Krause bestätigte, dass die Definition einer Pandemie kürzlich von der WHO geändert wurde, sodass die Schwere der Krankheit nicht länger relevant für die Erklärung einer Pandemie war. Auf meine Frage ‚Was könnte geschehen, wenn die WHO nächstes Jahr Niesen zur Pandemie erklärt. Würden Sie auch eine Impfkampagne starten?‘ antwortete Dr. Krause mit einem klaren JA!“
Die Behauptung, „in Deutschland die Pandemie erfolgreich bewältigt“ zu haben, ist rundherum albern. Und was ist mit der „guten Bilanz“? Darüber wird noch lang und tief zu sprechen und zu schreiben sein, hier soll nur schlaglichtartig an Ostern im Wandel der letzten Zeit erinnert werden.
Im Jahr 2022 verbrachten wir die Feiertage mit „Basisschutzmaßnahmen“ (Maskenpflicht im Fernverkehr in Bussen und Bahnen, Kliniken, Arztpraxen und Pflegeeinrichtungen, dazu Testpflichten in der Pflege und in Schulen). Also: „Wer also mit dem ICE quer durch Deutschland reist, muss noch Maske tragen, braucht aber keinen Impfnachweis mehr. Doch Vorsicht: In Regionen oder Ländern, in denen eine Überlastung der Kliniken droht, können die Landesparlamente über die so genannte Hotspot-Regel strengere Maßnahmen verhängen – etwa 2G-Regeln beim Shopping oder eine Maskenpflicht in öffentlichen Innenräumen.“ Dabei war es ratsam, um Hamburg einen großen Bogen zu machen, weil dort besonders verbissen an den Schikanen festgehalten wurde und soweit möglich die Reise ins Ausland zu verlegen.
Im Vergleich zu 2021 war das aber gar nichts. Dieses Schaubild faßt den damaligen Wahnwitz zusammen.
Und das war nicht einmal alles: „Zusätzlich zu den obigen Beschränkungen privater Osterfeiern müssen beim Einkaufen und im ÖPNV OP-Masken oder Masken der Standards KN95 oder FFP2 getragen werden. Arbeitgeber müssen Beschäftigten Homeoffice ermöglichen – überall dort, wo es möglich ist. Auf private Reisen und Besuche, die nicht notwendig sind, soll verzichtet werden. Die kürzlich vereinbarte ‚Notbremse‘ bei gestiegenen Infektionszahlen sollen vor Ort konsequent umgesetzt werden, um dem Infektionsgeschehen Einhalt zu gebieten.“
Diesem Highlight österlichen Irrsinns war 2020 das Einüben sinnloser Rituale vorausgegangen. Der kurzen Frage „Was ist Ostern erlaubt?“ folgte damals eine lange Antwort:
„‚Eine Pandemie kennt keine Feiertage‘, hat Bundeskanzlerin Angela Merkel gesagt. Und auch Gesundheitsminister Jens Spahn hat ausdrücklich vor Normalität gewarnt: ‚Ostern und die nächsten Tage werden sehr entscheidend sein‘. […]
In ganz Deutschland kann der Osterspaziergang stattfinden. Die Wohnung zu verlassen und das hoffentlich schöne Wetter zu genießen – das ist erlaubt. Aber da hören die Gemeinsamkeiten zwischen den Bundesländern auch schon auf.
Am strengsten sind die Regeln in Bayern: Hier darf man ausschließlich allein oder mit den Mitgliedern des eigenen Hausstands vor die Tür. In Sachsen ist Spazierengehen mit dem Lebenspartner erlaubt, also auch, wenn man nicht zusammen lebt. In allen anderen Bundesländern gilt außerdem die ‚Eins plus eins‘- Regel: Wer allein vor die Tür geht, darf sich mit einer anderen Person treffen.
In Nordrhein-Westfalen darf man sich im öffentlichen Raum darüber hinaus auch noch mit den Menschen treffen, mit denen man in gerader Linie verwandt ist – also mit Großeltern, Eltern, Kindern und Enkeln. Und in Niedersachsen ist in der Verordnung ganz allgemein von ‚Angehörigen‘ die Rede, die ebenfalls von dem Verbot ausgenommen sind. […]
Sechs Bundesländer erlauben ihren Bürgerinnen und Bürgern das Verlassen der Wohnung nur mit einem triftigen Grund. Sport und Bewegung an der frischen Luft fallen da laut den Corona-Verordnungen jeweils ausdrücklich darunter. Spazieren, Joggen und Radfahren sind also erlaubt. Diese Formulierung bedeutet aber auch: Picknicken, sich im Sitzen unterhalten oder auch nur auf einer Bank ein Buch lesen, das gilt vielerorts nicht als triftiger Grund.
In Sachsen, dem Saarland, Berlin, Brandenburg und Sachsen-Anhalt muss man deshalb damit rechnen, dass die Ordnungskräfte das unterbinden. […]
Mecklenburg-Vorpommern hatte nur für die Ostertage tagestouristische Ausflüge verboten. Vom 10. bis zum 13. April, so die Regelung, sollten die Bewohner des Bundeslandes also weder an die Ostseeküste noch zur Mecklenburgischen Seenplatte fahren. In einem Eilverfahren kippte das Oberverwaltungsgericht Greifswald die Regelung aber wieder, Tagesausflüge sind also auch über Ostern erlaubt. […]
Sachsen hat eine ähnliche Formulierung auch über die Ostertage hinaus in die Verordnung geschrieben. Was ‚im Umfeld des Wohnbereichs‘ genau heißt, wird jedoch nicht erklärt. In allen anderen Ländern ist der Spaziergang und Sport auch an einem See oder im Wald möglich, wo man vielleicht sogar hinfahren muss. Natürlich nur mit der erlaubten Anzahl von Personen. Manche Bundesländer haben besonders beliebte Parks und andere Ausflugsziele allerdings auch gesperrt.
In allen Bundesländern dürfen Hotels und andere Beherbergungsbetriebe keine Gäste aufnehmen, die privat reisen. Manche Bundesländer verbieten auch den Aufenthalt in der eigenen Zweitwohnung zu touristischen Zwecken. Nach Mecklenburg-Vorpommern darf man grundsätzlich nur noch ‚einreisen‘, wenn man seine Kernfamilie besucht: Kinder, Eltern, Großeltern und Lebenspartner.
Nach Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein sind Reisen aus touristischem Anlass ebenfalls verboten. Auch Campingplätze sind in aller Regel geschlossen. Und wildes Campen ist auch zu Nicht-Corona-Zeiten weitgehend verboten.
Jetzt wird’s noch komplizierter: Manche Bundesländer machen für Treffen in der eigenen Wohnung gar keine Vorgaben in den Verordnungen. In Rheinland-Pfalz, Hessen, Nordrhein-Westfalen und wohl auch in Niedersachsen dürfte man sich also rein rechtlich zum Osterbrunch in den eigenen vier Wänden oder auch im eigenen Garten mit Familie, Freunden und Nachbarn treffen. […]
In Baden-Württemberg dürfen fünf Personen im nichtöffentlichen Raum gleichzeitig zusammenkommen. Oder auch mehr, wenn sie in gerader Linie verwandt sind: Damit sind wieder die Großeltern, Eltern, Kinder gemeint und auch Enkel mit den jeweiligen Partnern. Obwohl alle Experten raten: Großeltern und Enkel sollten sich auf keinen Fall sehen. Auch Mecklenburg-Vorpommern erlaubt das Treffen in dieser Kernfamilie, zu der erwachsene Geschwister übrigens nicht gehören. In Schleswig-Holstein hat man kurz vor Ostern die Verordnung noch einmal geändert: Familienfeiern sind nun möglich – mit bis zu zehn Personen. Hier gehören auch Geschwister zum Kreis der möglichen Gäste.
In Thüringen darf nur eine haushaltsfremde Person zu Besuch kommen und mitfeiern.
In Bremen sind private Feiern untersagt. Familiäre Zusammenkünfte werden aber bis zu einer Anzahl von fünf haushaltsfremden Personen geduldet.
In Brandenburg ergibt sich aus der Verordnung selbst keine klare Beschränkung für die eigenen vier Wände, auf der Homepage des Bundeslandes heißt es aber ‚Familientreffen oder Familienfeiern sind auf die Mitglieder des eigenen Hausstands zu beschränken!‘
In allen anderen Bundesländern darf man seine Wohnung nur aus triftigem Grund verlassen. Dazu gehört laut den Verordnungen meist der Besuch bei Lebenspartnern oder bei pflegebedürftigen Menschen. Ansonsten sind Besuche im privaten Bereich nach den Verordnungstexten nicht erlaubt.
Ausfallen muss dieses Jahr der Ostergottesdienst vor Ort und zwar in allen Bundesländern gleichermaßen. […]
Auch bei den Sanktionen ist es in Deutschland nicht einheitlich geregelt. Manche Bundesländer haben Bußgeldkataloge, in anderen gelten alle Verstöße als Straftaten.“
Dieses Jahr „darf“ man in BW mit über sechs ungerade verwandten Personen feiern, in Bayern mit beliebig vielen Hausständen unterwegs sein, in Brandenburg auf einer Bank lesen, auch ohne Kernfamilie nach MV fahren, sich im Saarland im Sitzen unterhalten, in SH campen, überall in die Kirche gehen und im Hotel übernachten… Die Entscheidung fällt schwer, was an diesen Regeln am gruseligsten ist: Die bürokratische Pingeligkeit, mit der dieser schikanöse Nonsens erdacht wurde? Die fanatische Geisteshaltung, mit der er vertreten wurde? Die überhebliche Schulmeisterhaftigkeit, mit der er verbreitet wurde? Der willige Gehorsam, mit dem er befolgt wurde? Oder das Verdrängen und Verleugnen, das jetzt geschieht?
Mehr dazu:
Lese nichts von Menschenverachtung und Massenausgrenzung à la 2G und 3G. Scheint dann wohl kein Fehler gewesen zu sein rund 25 Mio Menschen vom sozialen Leben ausgeschlossen zu haben 🤡
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