WHO-Pandemievertrag: Frühlingsschlussverkauf der Demokratie

Von

Uwe G. Kranz

– 24. März 2023

“Der Mai ist gekommen…” – aber nein: Die Bäume sind es nicht, die ausschlagen. Wer kennt denn auch heute noch das alte Frühlingsgedicht, das 1842 als deutsches Wanderlied vertont wurde, in dem noch nicht einmal gegendert wird: Männliche Wirte und Spielmänner treiben dort ihr Unwesen und die Burschenlust wird nach Herzenslust besungen. Wenn jemand am Sonntag, dem 21. Mai, bis Dienstag, dem 30. Mai, ausschlägt, genauer: etwas durchboxen will, dann wird es die World Health Organization (WHO). Sie will auf ihrer 76. Generalversammlung (WHA) das beschließen, was ihr Executive Board und das diesem zuarbeitende Committee für Programm, Haushalt und Verwaltung seit langem im Stillen vorbereiten: Die Entmachtung aller Regierungen der Welt und die Vorbereitung der Eine-Welt-Herrschaft. Alles nachzulesen in den originalen WHO-Dokumenten.

Bereits auf der Pressekonferenz des Vereins für Mediziner und Wissenschaftler für Gesundheit, Freiheit und Demokratie (MWGFD) am 15. März in München, die sich  dem Thema „Genbasierte ‚Impfstoffe‘ – Das Pharmaverbrechen des Jahrhunderts“ widmete, beschrieb ich die aktuellen Bemühungen der WHO, ihre Verfassung zu ergänzen (“Convention Amendments”, kurz “CA+”) und die Internationale Health Regulations (IHR) zu „modernisieren“, als kaum verschleierte Versuche Machtverhältnisse in der Welt zu Gunsten der WHO drastisch und substanziell zu verschieben.

(….)

Jetzt soll die WHO also gepusht werden, dass die Schwarte kracht – möglichst ohne Widerspruch, möglichst ohne Umkehrmöglichkeiten. Aus der World Health Organisation wird eine „World Hell’s Organisation“, kalauerte kürzlich ein Gesundheitsexperte. Verfassungsrechtler und alle anderen Juristen sollten das deutlich dramatischer sehen: Die Vorschläge kratzen heftig an der im Grundgesetz verankerten „Ewigkeitsklausel“ der Bestandsgarantien für verfassungspolitische Grundsatzentscheidungen (Artikel 79, Absatz 3 GG), nach der Würde, Demokratie, und Rechtsstaatlichkeit als unabänderbar gelten.

Unglaubliche Änderungsvorschläge

Beide Grundpapiere strotzen nur vor WHO-Bindungskraft, -Weisungsrechten, -Kontrollen und supranationalem Impetus. Sie sehen vor, diese dramatische Machtverschiebung von souveränen Staaten zu supranationalen Gremien in unabänderlichen Stahlbeton zu gießen und machen damit den Weg frei in eine antidemokratische (wenn nicht gar diktatorische) und totalitäre Eine-Welt-Regierung, sinnbildlich zu beschreiben mit dem Bild eines zeitenwendegerechten Burgers, bei dem die WHO den oberen Burger-Patty darstellt, das World Economic Forum (WEF) den unteren und dazwischen werden die Mitgliedsstaaten gepresst. Es ist das Ziel einer restlos unterworfene Welt, in der wie folgt alles neu geregelt werden soll:

  • Die derzeit noch gültigen Prinzipien der “vollen Achtung der Würde, der Menschenrechte und der Grundfreiheiten der Menschen” soll über Bord geworfen werden (Artikel 3). Die WHO will, dass die Generalversammlung den Begriff der „Würde“ ganz streichen und durch Begriffe wie „Inklusion und Gleichheit“ ersetzen soll. Die „Menschenrechte“ sollen ihren Status als Prinzip verlieren; sie finden sich nur noch in Artikel 2. Die „Grundfreiheiten“ sollen gänzlich verschwinden.
  • Aus der einst nur beratenden, empfehlenden WHO soll ein UN-Leitungsorgan werden, dessen Modelle, Entscheidungen und Erklärungen rechtlich verbindlich werden (Artikel 1). Aus „Empfehlungen“ sollen „verbindliche Vereinbarungen“ werden, ein „Einhaltungsausschuss“ soll die Verpflichtung der Mitgliedsstaaten zur Zusammenarbeit mit der WHO überwachen und kontrollieren. Ein „Überwachungsnetz“ soll zur Stärkung der zentralen Rolle der WHO eingerichtet werden, damit „die Rolle der nationalen Gesundheitsbehörden bei der Verwaltung und Koordinierung mit den politischen, sektorübergreifenden, interministeriellen und Mehrebenen-Behörden für eine rechtzeitige und koordinierte Überwachung und Reaktion“ sorgen kann. Da kann man nur sagen: Perfekt! Einmal hin, alles drin!

Freie Fahrt für Maßnahmen

  • Die Internationalen Gesundheitsvorschriften (IHR) werden weit ins Vorfeld realer Gesundheitsgefährdungen ausgedehnt; die Kompetenz der WHO soll schon dann greifen, wenn der öffentlichen Gesundheit „potentielle Gefahren“ drohen. Die Entscheidung darüber obliegt in einem bewusst komplex konstruierten Regelwerk letztlich doch ausschließlich dem Generaldirektor. Freie Fahrt für neue Anti-“Pandemie”-Massnahmen also, auch wenn sie nur drohen könnten!
  • WHO-Expertenteams mit weitreichenden Befugnissen sollen innerhalb der Mitgliedsstaaten überprüfen, was an Vorgaben umgesetzt wurde, WHO-Sanktionsrechte (bis hin zu Beschlagnahmerechte) sollen die Umsetzungen beschleunigen.
  • Die WHO wird künftig befugt sein, von den Mitgliedsstaaten medizinische Untersuchungen – den Nachweis der Prophylaxe, den Nachweis des Impfstoffs, die Durchführung von Kontaktverfolgungen und die Quarantäne – zu verlangen (Artikel 18); gleichzeitig soll es der WHO erlaubt werden, die eingeforderten persönlichen Gesundheitsdaten an die Pharmaindustrie weiterzuleiten, ohne die betroffene Person zu informieren (Artikel 45).
  • Die Mitgliedsstaaten müssen das von der WHO jeweils bereitgestellte einheitliche Modell zur Bekämpfung der von der WHO ausgerufenen Pandemie anwenden, die übergreifende und verbindliche Rolle der WHO bei der Durchführung der spezifischen Maßnahmen zur Bekämpfung von Epidemien ansteckender Krankheiten anerkennen und darüber hinaus auch noch der WHO ausdrücklich die Befugnis erteilen, verbindliche Entscheidungen zu treffen. Die Mitgliedsstaaten werden damit gesundheitspolitisch entmachtet und gezwungen, eine von der WHO bestimmte Strategie im Kampf gegen eine (drohende) Krankheitsgefahr anzuwendend –  im Zweifel auch gegen ihren Willen.

Ende der Reisefreiheit droht…..

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