Die Gier der zur Zeit politisch Mächtigen, sich weiter der ungeahnten Vorzüge zu bedienen, die die Pandemie ihnen eröffnet hat, und das Interesse der wirtschaftlichen Profiteure an der Aufrechterhaltung ihres Geschäftsmodells, sind neben Furcht vor Aufdeckung von Unfähigkeit und Fehlverhalten die Motive, die eine offene und faktenbasierte Aufarbeitung verhindern wollen. Da die Funktionselite eine offene Debatte kaum überstehen würde, erklärt sie ungestraft Kritiker zum „antidemokratischen Mob“; als Systemfeinde stehen diese außerhalb des Diskurses. „Helfer“ dieser Funktionselite sind das große Heer derjenigen, die der Verführung unterliegen, Eigenverantwortung abzugeben und gleichzeitig Gehorsam nach oben und Ressentiments nach unten zu praktizieren. Sie sind zusätzlich dem Konformitätsdruck der Medien ausgesetzt. Das Bundesverfassungsgericht hat, statt die Exekutive und Legislative kritisch zu kontrollieren, nur das politisch Gewünschte abgebildet. Die Instanzengerichte haben sich in großem Umfang diese Haltung des Bundesverfassungsgerichts zum Vorbild gemacht.
Obwohl die Vorstellung, nunmehr sei Corona vorbei, es sei alles wie früher, weit verbreitet ist, besteht das hochgefährliche Interessengeflecht weiter. Um daraus im Interesse der Wahrung der Rechtsstaatlichkeit ausbrechen zu können, ist dafür zu sorgen, dass die Verletzung von Grundrechten als Rechtsbruch dasteht und nicht als Rettungstat erscheinen kann. Was immer noch als zwingend notwendige Maßnahmen verkauft wird, muss beharrlich und sachlich von den vielfältigen Aspekten aus als weitgehend nutzlos und sogar schädlich immer wieder, z. B. an den neuesten medizinischen Erkenntnissen ausgerichtet, offengelegt werden. Es darf kein Dauerzustand werden, dass, wie im Leviathan von Thomas Hobbes, der allmächtige Staat die Menschen vor den Freiheiten, die sie an ihn abgetreten haben, „schützt“. Grundrechte sind dem Bürger nicht nur bei von der Funktionselite bestimmtem Wohlverhalten zuzuteilen. Grundrechte stehen dem Bürger per se zu, und zwar konzipiert als Abwehrrechte gegen einen eventuell übergriffigen Staat.
Die fehlende Wirksamkeit der Impfungen ist nicht Gegenstand der Diskussion. Die umfangreichen Haftungsbefreiungen der Hersteller für Folgen aus den unzureichend geprüften Impfstoffen sind ein Tabuthema. Weshalb die Entschädigung von Impfschäden auf massive Hürden bei den Gerichten trifft, wäre zu untersuchen.
Denn haben Sie schon einmal eine Entschuldigung gehört für die maßlosen Diffamierungen der Menschen, die sich nicht impfen lassen wollten? Obwohl man weiß und von Anfang an wissen konnte, dass die Impfungen weder den Geimpften vor einer Ansteckung schützen, noch der Geimpfte als Ansteckungsherd für andere ausscheidet. Obwohl man weiß und hätte wissen können, dass die Risiken psychischen und physischen Leids als Folge der Impfungen in keinem vertretbaren Verhältnis zu deren (nicht vorhandenen) Vorteilen stehen.
Schulschließungen werden nun zwar als unnötig bezeichnet, mit den Folgen – Einsamkeit, Depressionen von Kindern bis hin zum Suizid, Übergewicht mangels Bewegung bis hin zu Diabetes, nicht nachholbare Lerndefizite, die bei vorher bereits Benachteiligten die Benachteiligung noch vergrößert haben – werden Kinder und Eltern allein gelassen.
Zweifel an einer wirklichen Aufarbeitung bestehen auch deshalb, weil die Beschwichtiger immer behaupten, sie hätten ihr Bestes gegeben, es jedoch nicht besser wissen können. Dabei wird geflissentlich „übersehen“, dass das politische Personal diese angebliche Unwissenheit zu Beginn der Pandemie selbst verschuldet hat.
Eine Entschuldigung für Datenmangel gibt es nicht. Die „Unwissenheit“ rührte zum Teil daher, dass einseitig interessengerichtet „Experten“ als Berater ausgewählt worden sind. Aber auch Untätigkeit trug dazu bei. Schon 2001 hatte das RKI darauf hingewiesen, dass die Wirksamkeit der für einen Pandemiefall im IfSG vorgesehenen, nicht-pharmazeutischen Interventionen (sog. NPI, etwa Maskenpflicht, Lockdowns, Schulschließungen etc.) völlig unerforscht seien, so auch der Bericht des Sachverständigenausschusses nach § 5 Abs. 9 IfSG (S. 36).
Trotz ausdrücklicher Mahnung, deren Effektivität vor dem Eintritt einer Pandemie zu klären, geschah nichts. Das mit der Folge, dass sämtliche NPI – vorwerfbar – im „Blindflug“ erfolgten.
Die politische „Funktionselite“ vermeidet es, sich Fragen zu stellen wie:
- Gab es eine Pandemie?
- Was ist zu der Qualität der PCR-Tests zu sagen?
- Wie ist das „Steuern“ der Maßnahmen nach Inzidenzzahlen zu beurteilen?
- Gab es jemals eine Überlastung der Intensivstationen?
- Gab es Gesetzesverstöße bei der Zulassung der Covid-Impfstoffe?
- Wer ist überhaupt an Corona gestorben?
- Wie ist die Wirkung der Impfstoffe auf das Immunsystem zu beurteilen?
- Wer ist wegen der Impfung gestorben oder hat bleibende oder vorübergehende gesundheitliche Schäden davongetragen?
Eine unvoreingenommene, faktenorientierte Aufarbeitung findet nicht statt. Verständnis für diese Verweigerungshaltung sollen die nachfolgenden Ausführungen fördern…..
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