11. März 2023
von Thomas Oysmüller
Ein “Experten”-Vorschlag für ein neues Epidemiegesetz in Deutschland lässt erschaudern. Damit könnte die Gesundheitsdiktatur in rechtliche (verfassungswidrige) Form gegossen werden und schon eine “drohende” Epidemie würde reichen, um die Grundrechte auszuheben.
Während die Öffentlichkeit mit einer angeblichen „Corona-Aufarbeitung“ beschäftigt ist, arbeitet auch die Politik. In Österreich und in Deutschland sollen neue Epidemiegesetze kommen. Denn die „Erfahrung aus der Pandemie“ müssen eingearbeitet werden. In Deutschland liegt jetzt ein erster Entwurf für das neue Epidemiegesetz vor. Der Entwurf kommt aber nicht etwa aus einem Ressort eines Ministeriums, sondern von drei externen Juristen. Ausformuliert wäre der Text aber bereits. Eine der Autoren ist Andrea Kiessling, die eine bekannte NoCovid-Ideologin ist. Sollte so das neue Epidemiegesetz in Deutschland aussehen, dann kann die nächste Pandemie kommen, denn der endgültigen Gesundheitsdiktatur stünde nichts mehr im Weg.
Grundrechte ausgehoben
Was bei Covid erstmals eingesetzt wurde – der prophylaktische Eingriff des Staates bis tief in die Grundrechte hinein – damals „um die Überlastung der Intensivstationen zu verhindern“, soll offenbar jetzt in Gesetzesform gegossen werden. Wie bei der WHO-Reform als auch beim österreichischen Krisensicherheitsgesetz genügt eine „drohende Gefahr“, um die Ermächtigungen des Infektionsschutzgesetzes auszuweiten. Der Vorschlag zum Epidemiegesetz wäre das dritte Beispiel dafür.
Wenn dieses Gesetz kommen sollte und Deutschland die nächste Epidemie droht, bräuchte man über Grundrechte nicht mehr wirklich reden, denn darin heißt es etwa:
„Maßnahmen, deren Wirksamkeit für die Epidemiebekämpfung bei Erlass nur eingeschränkt beurteilt werden kann, dürfen ergriffen werden, wenn begründete Anhaltspunkte für ihre Wirksamkeit sprechen und wenn die Epidemie nicht durch Maßnahmen, deren Wirksamkeit mit größerer Sicherheit beurteilt werden kann, in ausreichender Weise eingedämmt werden kann.“
Und „Mein Körper, meine Entscheidung“, ein Spruch, der noch immer von der zeitgenössischen Antifa verwendet wird, wäre einmal gewesen:

Grundrechte? Quelle unten.
Der Jurist Uwe Schmidt sagte zum Entwurf auf Twitter:
mehr dazu bei:
dazu:
Vor zwei Tagen legten drei Juristen einen Entwurf für ein neues Epidemiegesetz (https://t.co/cDefCG1zkm) vor. Das Dokument ist ein Blick in den Abgrund antidemokratischer Vorstellungswelten, die sich in einer vor Kritik abgeschirmten Regierungs-Expertenblase langsam gefestigt haben.
Mit dabei: Die lange als VT verschriehene „Erweiterung des Anwendungsbereiches“ der Maskenpflicht – diese könnte auch bei RSV o. Influenza gelten – oder die Übergabe staatlicher Autorität an die WHO während einer nächsten „drohenden Gefahr“.
Autoren des Pamphlets sind die bereits aus dem Evaluationsbericht bekannte NoCovid-Juristin Andrea Kiessling, sowie die Nachwuchstalente Johannes Gallon und Anna-Lena Hollo.
Andrea Kiessling hat seit heute Morgen ihren Account auf „geschützt“ gestellt (https://twitter.com/andkiessling), und Johannes Gallon hat die Kommentarfunktion für Menschen, denen er nicht folgt, deaktiviert (https://twitter.com/JohannesGallon/status/1633460714215198724?s=20).
Angeblich freut er sich auf Kritik, Diskussion und Gegenvorschläge.