Unglaubliches Urteil

„Im Namen des Volkes… nicht in meinem!“

Das schrieb Regina M. im Januar in ihrem Leserbrief an die regionalen Zeitschrift Weinheimer Nachrichten/Odenwälder Zeitung (WNOZ).

Vorausgegangen war ein Urteil des Amtsgerichts Weinheim in dem die Ärztin Frau Dr. Monika Jiang zu zwei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt wurde, sowie ein sofortiges Berufsverbot für Frau Jiang als Ärztin verhängt wurde.

Anfang diesen Monats veröffentlichte der neue deutsche Ableger des Senders AUF1 in Berlin ein Interview mit Frau Jiang und Ihrem Antwalt.

Das Interview insbesondere, die von Frau Jiang getroffenen Aussagen, Analysen, die Klarheit und die Sicherheit, die sie ausstrahlt, mit der sie auftritt, hinterlassen einen starken Eindruck: Diese Frau lässt sich nicht beugen! Diese Bürgerin ist gut informiert. Diese Ärztin steht ein für ihre Patienten.

Diese Frau lässt sich nicht beugen!

Zwei Jahre und neun Monate soll Doktor Monika Jiang in den Knast. Ihr angebliches Verbrechen: Die Allgemeinmedizinerin stellte Patienten in der heißen Phase der Corona-Diktatur Atteste gegen die gesundheitsgefährdenden Masken aus. Was folgte waren Praxisdurchsuchungen, Berufsverbot und Kriminalisierung. Bis heute hat sich Jiang noch nie gegenüber Medien zu den Vorwürfen geäußert. In Berlin Mitte AUF1 sprechen die Medizinerin und ihr Anwalt Ivan Künnemann nun erstmals und exklusiv über das Verfahren und die Welle der Repression gegen kritische Ärzte.“ Zitat AUF1 zum Interview von deren Seite, das wir hier verlinken:

„Strafdelikt“ Maskenattest: Nach Berufsverbot droht Mut-Ärztin jetzt 3 Jahre Haft

Das Ziel sei offensichlich, man wolle die Ärztin nicht nur mundtot machen, sondern sie auch wirtschaftlich zerstören. „Das Komplettpaket, was ein Staat so machen kann, um jemanden zu zerstören.“

„Brave Bürger werden zu Straftätern gemacht.“

M. Jiang im Interview mit dem Berliner Ableger des Senders AUF1

Trotzdem hat Frau Jiang Hoffnung. Sie sieht, die Solidarität der Menschen mit ihr und untereinander, was der Staat nicht erwartet und nicht verstehen kann, Menschen helfen sich gegenseitig und organisieren ihr Leben selbst.

Brave Bürger werden zu Straftätern gemacht und traumatisiert. Das normale Rechtsverständnis des Bürgers wird verletzt.

Sie glaubt aber auch, je krasser das Urteil ist, desto mehr Menschen wachen auf.

Leserbrief Januar 2023 zum Urteil Jiang:

So auch Regina M. die ihrer Wut und Entsetzen über das Urteil in ihrem Leserbrief freien Lauf lies – dies aber sachlich und mit Fakten untermauert.

Hier der vollständige Text des Briefs, den uns die Schreiberin zur Veröffentlichung überlassen hat:

„Im Namen des Volkes …
nicht in meinem!
Unglaublich dieses Urteil! Ein Exempel sollte statuiert werden.
Eine verantwortungsvolle Ärztin, die in erster Linie ihrer Verpflichtung, Schaden von ihren Patienten abzuwenden, nachkam, wurde unverhältnismäßig hart verurteilt.
Unverhältnismäßig, weil regelmäßig Vergewaltiger oder andere Gewaltverbrecher mit Bewährungsstrafen davonkommen. Wie passt ein solches Urteil in einen „Rechtsstaat“?
Erst recht, wenn man Aussagen regierungsunabhängiger Experten kennt, dass Masken durch den vergrößerten Totraum den CO2-Gehalt in der Einatemluft schon nach wenigen Atemzügen erhöhen und die zulässigen Grenzwerte, wie sie z.B. am Arbeitsplatz gelten, weit überschreiten. Sie behindern die Ausatmung und werden so in kurzer Zeit zum Brutschrank für Pilze, Keime und Bakterien, die somit auch in die Lunge gelangen können. Hautekzeme werden begünstigt. Durch die erschwerte Atemarbeit kann es zu Symptomen wie Kopfschmerzen, Konzentrationsstörungen, Schwindel, Übelkeit, Herzrhythmusstörungen, Blutdruckprobleme usw. kommen. Schädliche Maskenpartikel werden inhaliert und gelangen in die Lunge (durch Obduktionen nachgewiesen). Viele Masken enthalten potenziell krebserregende Schadstoffe. Psychische Probleme, gerade bei Kindern, und die gestörte frühkindliche Entwicklung sind nicht mehr zu leugnen. (MWGFD.org und aerzte-fuer-aufklaerung.de)
Zu Beginn der P(l)andemie wurde das Tragen von Masken selbst von der Weltgesundheitsorganisation und Herrn Drosten als unwirksam bezeichnet. „Die Zahlen dafür sind nicht gut, damit hält man das Virus nicht auf“, so Drosten. Das Tragen von medizinischen und FFP2-Staubschutzmasken wurden erst, nachdem der eine oder andere Politiker kräftig verdient hatte, ohne entsprechende Zulassung verpflichtend eingeführt.
Aus all den aufgelisteten Gründen, die Liste könnte noch um vieles ergänzt werden, sollte daher kein Masken-Befreiungs-Attest, sondern vielmehr ein Trage-Tauglichkeit-Attest attestiert werden müssen!
… und nein, ich bin keine Patientin von Frau Dr. Jiang und nein, ich besitze auch kein Attest.“

Der Brief wurde abgedruckt in WNOZ, Anfang Januar 2023 unter der Überschrift „Unglaubliches Urteil“.

Kommentar verfassen

Trage deine Daten unten ein oder klicke ein Icon um dich einzuloggen:

WordPress.com-Logo

Du kommentierst mit Deinem WordPress.com-Konto. Abmelden /  Ändern )

Twitter-Bild

Du kommentierst mit Deinem Twitter-Konto. Abmelden /  Ändern )

Facebook-Foto

Du kommentierst mit Deinem Facebook-Konto. Abmelden /  Ändern )

Verbinde mit %s

%d Bloggern gefällt das: