Durch die Twitter Files zeigt sich, in welchem Maß große Plattformen in der Corona-Zeit bestimmte Meinungen unterdrückten. Auch Facebook tat sich dabei hervor. Das belegen zumindest einzelne Fälle. Beispielsweise ein Verfahren des Autors gegen die Zuckerberg-Firma
Dafür, dass sich das Verfahren Alexander Wendt gegen Meta Platforms Ireland Ltd., also Facebook, fast eineinhalb Jahre dahinschleppte, endete es dann doch etwas plötzlich. In den letzten Tages des Jahres 2022 entschied sich Facebook, eine schon am 19. August 2021 ergangene einstweilige Verfügung des Landgerichts München anzuerkennen.
Damit gab es dann am 29. Dezember ein Endurteil des Landgerichts München, das Facebook/Meta dazu verpflichtete, einen im August 2021 zensierten Post auf meinem Facebook-Konto wiederherzustellen, und das dem Unternehmen auch sämtliche Kosten des Verfahrens auferlegte. Bei dem Prozess handelte es sich übrigens um Fall Nummer 55, den der Hamburger Anwalt Joachim Steinhöfel seit der Gründung der Initiative „Meinungsfreiheit im Netz“ gegen die Zensur öffentlicher Rede ausgefochten hatte. An diesem Exempel 55 gibt es gleich mehrere Aspekte, die über die eigentliche Auseinandersetzung hinausreichen, sowohl juristisch als auch politisch. Es ging um eine besonders bizarre Meinungsunterdrückung durch Facebook auf dem Gebiet von Covid-19, konkret: der Impfung, die gegen das Virus helfen sollte.
Was war geschehen? Im Sommer 2021 erklärte der Tübinger Oberbürgermeister Boris Palmer, er werde seine Kinder nicht gegen Covid-19 impfen lassen. Er begründete diese Entscheidung detailliert; er und seine Frau seien geimpft, und gehörten keiner Risikogruppe an. Das Erkrankungsrisiko seiner Kinder schätzte Palmer zutreffend als gering ein. Damit befand sich Palmer in bester Übereinstimmung mit der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA) und der Ständigen Impfkommission (STIKO). Die EMA hatte das Pfizer-BioNTech-Vakzin erst am 25. November 2021 für Kinder zwischen 5 und 11 Jahren zugelassen, den Moderna-Stoff sogar erst ab 3. März 2022. Die Stiko empfahl Impfungen für Kinder ab dem 9. Dezember 2021, allerdings mit einer wichtigen Einschränkung: Sie sollte nur an Kinder mit Vorerkrankungen oder an Minderjährige verabreicht werden, die mit Angehörigen einer Risikogruppe zusammenlebten. Trotzdem kommentierte die Stuttgarter Zeitung Palmers öffentliche Äußerung am 6. August 2021 („Tübingens OB festigt seinen Ruf – Imagepflege à la Boris Palmer“) in einem giftelnden Duktus, nannte ihn „Populist von Tübingen“, ging aber auf kein einziges seiner Argumente ein. Auch nicht auf den Umstand, dass die Ständige Impfkommission in seinem Fall die Impfung seiner Kinder ausdrücklich nicht empfahl. Es handelte sich also um einen der vielen Medienproduktionen zum Thema Corona, in denen der Verfasser – hier eine Journalistin – ihre eigene moralische Haltung ausstellte, sich für Fakten gar nicht interessierte und stattdessen ein Feindbild bearbeitete…..
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