Deutsche Statistik der Todesursachen: Dringender Handlungsbedarf für Regierung

11. Januar 2023von Dr. Hans-Joachim Kremer9,4 Minuten Lesezeit

Seit Mitte Dezember ist endlich die Todesursachenstatistik für 2021 einsehbar. Die seit April 2020 veränderten, manipulativen Zählregeln lassen nur noch wenige sinnvolle Aussagen zu. Dennoch war der Anstieg bei den Impftoten unübersehbar, nämlich von 0 bis 6 auf über 500. Daraus werden eine Reihe von Forderungen für die Regierung abgeleitet:

  1. Das PEI muss unverzüglich bei der EMA ein PRAC-Verfahren (Pharmacovigilance Risk Assessment Committee) zu Verdachtsfällen mit Todesfolge nach COVID-19-Impfungen einleiten.
  2. Bis zum Abschluss des Verfahrens sind alle Werbemaßnahmen zu den COVID-19-Impfungen auszusetzen.
  3. Der Leiter des PEI, Prof. Klaus Cichotek, muss unverzüglich zurücktreten, um weitere Desinformation durch das PEI zu verhindern und sachgerechte Bewertungen und Ermittlungen überhaupt zu ermöglichen.
  4. Alle bisher an das PEI gemeldeten Verdachtsfälle mit Todesfolge, also mindestens jene 2.255 Fälle, die bis zum 31. Dezember 2021 gemeldet wurden, müssen mit den Daten auf den Todesbescheinigungen sowie den Codierungen in der Datenbank von Destatis abgeglichen und gegebenenfalls korrigiert werden, sodann auch alle weiteren vergleichbaren Todesfälle. Dieser Prozess muss transparent und nachvollziehbar sein.
  5. Die von der WHO empfohlene Priorisierung von COVID-19 auf Todesbescheinigungen wie auch in der Todesursachenstatistik muss unverzüglich gestoppt und einer differenzierten Bewertung zugeführt werden.
  6. Alle Todesfälle, deren Ursache als primär durch COVID-19 verursacht codiert wurden, müssen aufgearbeitet und gegebenenfalls korrigiert werden.
    Dies gilt für die Jahre 2020 bis heute. Dieser Prozess muss transparent und nachvollziehbar sein.

Hintergründe

Das deutsche statistische Bundesamt (Destatis) bringt seit Jahrzehnten einmal jährlich eine Statistik zu den Todesursachen heraus. Eigentlich sollten solche Statistiken „im Spätsommer eines Jahres für das Vorjahr“ veröffentlicht werden. Seit Corona verzögern sich diese Veröffentlichungen; die Zahlen für 2021 wurden erst am 16. Dezember 2022 veröffentlicht.

Wichtig zu wissen:

  1. In diesen Tabellenwerken sollen nur die primären Todesursachen wiedergegeben werden. Die lokalen Gesundheitsämter prüfen die Angaben auf den Todesbescheinigungen auf Plausibilität und veranlassen gegebenenfalls Korrekturen durch den ausstellenden Arzt. Die Landesstatistikämter legen dann nach bestimmten Regeln die primäre Todesursache für jeden Einzelfall fest und übermitteln diese Daten dann an Destatis.
  2. Am 20. April 2020 empfahl die WHO, die Todesursache COVID-19 (Codes U071 (Virus nachgewiesen) und U072 (Virus nicht nachgewiesen)) als primäre Ursache zu bevorzugen, wenn solche Informationen vorliegen. Ausgenommen sollten nur angegebene U071 und U072 Codes im Kontext von Unfällen, Mord und Selbstmord sein.

Die WHO setzte dabei keine Begrenzung für den Zeitraum zwischen Test und Tod fest, gab jedoch an, dass zwischen COVID-19 Erkrankung und Tod keine Phase der Erholung liegen sollte. Explizit empfahl die WHO, dass bei solcherart definiertem Tod „wegen“ COVID-19 keine andere Erkrankung als Todesursache gezählt werden sollte, selbst wenn der Tod höchstwahrscheinlich auf z. B. fortschreitenden Krebs (sogar explizit genannt) zurückzuführen sei.

Zahlreiche Regierungen wie auch die deutsche nahmen diese WHO-Empfehlung auf und wiesen die nachgeordneten Behörden an, diese umzusetzen; vermutlich übten diese auch Druck auf die Ärzteschaft aus, die Todesursachen im vorauseilenden Gehorsam entsprechend schon in den Quelldaten, also auf den Todesbescheinigungen zu bevorzugen. Dies gilt in besonderem Maße für den Krankenhausbereich, da eine Novelle des Krankenhausfinanzierungsgesetzes vom März 2020 eine starke Bevorzugung der Diagnose COVID-19 bewirkte. Unklar ist, ab wann die Umsetzung der WHO-Empfehlung genau erfolgte: Erst ab dem 21. April 2020 oder sogar retrospektiv seit Beginn der Coronakrise?….

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