Von
Beate Steinmetz
– 4. Januar 2023
Wer sich wundert, wieso Schwerkriminelle mit Migrationshintergrund, die Feuerlöscher auf Rettungswagen schmeißen, Sanitäter und Feuerwehrleute angreifen und Einsatzkräfte mit dem Leben bedrohen, in diesem Deutschland nicht einmal in U-Haft müssen, und sich fragt, wo und wie eigentlich die Justiz noch das Recht schützt: Keine Sorge, die Justiz ist anderweitig beschäftigt – und zwar mit wirklich wichtigen Problemen, bei denen es um Leben und Tod geht und die Volksgesundheit auf dem Spiel steht: Zum Beispiel der drakonischen Aburteilung von Medizinern, die Atteste zur Maskenbefreiung ausstellten.
Das Amtsgericht Weinheim verurteilte eine ortsansässige Ärztin nun zu einer mehrjährigen Haftstrafe (ohne Bewährung!), weil sie Patienten gegen Bezahlung Maskenbefreiungsatteste ausgestellt haben soll. Zwei Jahre und neun Monate soll die Frau dafür büßen, dass sie Menschen von einer Maßnahme, die sich zunehmend nicht nur als sinnlos, sondern sogar gesundheitsgefährdend herausstellt, freigestellt hat – und weil dies in mehreren Fällen ohne medizinische Indikation oder Untersuchung erfolgt sei, demonstriert der Rechtsstaat hier seine „Kompromisslosigkeit”. Andere sprechen eher von Doppelmoral oder faktischer Rechtsbeugung durch groteske Unverhältnismäßigkeit.
(…)
Masken als zivilisatorische Errungenschaft
Fazit: Monika J. wurde nur deshalb extra hart bestraft, weil nicht sein kann, was nicht sein darf, und weil und es galt, ein Exempel zu statuieren. Man möchte damit mutmaßlich all die anderen Ärzte, denen wegen ähnlicher „Delikte“ noch Verfahren ins Haus stehen, zu Schuldeingeständnissen zwingen und ihren Willen brechen – ganz zu schweigen von der Abschreckungsbotschaft an ärztliche Nachahmungstäter in den „Pandemien”, die da noch kommen werden. Es soll der Eindruck zementiert werden, Masken seien eine grandiose zivilisatorische Errungenschaft, die Leben retten – und wer das anders sieht, ist ein unbotmäßiger, potentieller Mörder. Dass unzählige Menschen aufgrund des Maskentragens psychisch und physisch zu Schaden kamen (der massive RSV-Ausbruch und die aktuelle besonders heftige saisonale Erkältungswelle sind Folgen der maskenbedingt geschwächten Immunsysteme!), zählt dagegen überhaupt nicht.
Das durchaus schuldbewusste Handeln J.’s, Atteste wahllos auszustellen ohne den Patienten auch nur gesehen zu haben, erklärt sich allerdings weniger aus Gewinnstreben (bei 4.000 Masken und 28.000 Euro Erlös kann es sich um keinen großen Reibach pro Einzelfall gehandelt haben) als aus der gänzlichen Überzeugung der Unsinnigkeit und Schädlichkeit der Masken. Wie Millionen andere und wohl auch unzählige Ärzte war J. der Meinung war, niemand brauche so einen dämlichen Stofflappen wirklich – und da man zu den Hochphasen der Pandemie ohne Attest (sofern dieses überhaupt akzeptiert wurde) nirgendwo mehr ohne Maske reinkam, sah sie sich dazu verpflichtet, jedem, der wollte, eine Maskenunverträglichkeit zu bescheinigen. Das Handeln von J. war fraglos illegal, aber – zumindest meiner Meinung nach – nicht illegitim. Nicht alles, was verboten ist, ist auch ethisch falsch.
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