Sabotiert das Paul-Ehrlich-Institut seinen gesetzlichen Auftrag?

Thomas Maul, Gastautor / 22.12.2022

Seit zwei Jahren verlangt das Infektionsschutzgesetz vom Paul-Ehrlich-Institut eine Auswertung von Daten der Kassenärztlichen Vereinigung zu möglichen Impfschäden. Seit zwei Jahren gibt es vom Institut lediglich Ankündigungen. 

Vor dem Beginn der „Corona-Schutz-Impfungen“ Ende Dezember 2020 hatte eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) und das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) zum Zwecke der Überwachung der Sicherheit von Impfstoffen auf Zusammenarbeit verpflichtet. Wörtlich heißt es im angepassten §13 Absatz 5 IfSG seither:

„Die Kassenärztlichen Vereinigungen […] haben […] für Zwecke der Überwachung der Sicherheit von Impfstoffen (Pharmakovigilanz) dem Paul-Ehrlich-Institut“ im dann Folgenenden definierte „Angaben zu übermitteln“.

Im entsprechenden Änderungsantrag von CDU/CSU und SPD wurde dies so begründet:

Angesichts einer beschleunigen Entwicklung und aktuell noch nicht umfassender Daten zur klinischen Wirksamkeit und zum Nebenwirkungsprofil der COVID-19-Impfstoffe sind besonders strenge Anforderungen an das Impfquoten-Monitoring und die Überwachung von Wirksamkeit und Sicherheit (Surveillance) bereits in Phase 1 der zentralen Verimpfung in Impfzentren und mittels mobiler Teams zu stellen.“ (Hervorhebung: TM)

Man hätte – bei ein wenig Mut zur Naivität – also erwarten können, dass sich das PEI und die KVen oder das PEI und die KBV (Kassenärztliche Bundesvereinigung) im Vorfeld der „Impfungen“ zusammensetzen, um sämtliche Modalitäten des vom Gesetz verlangten Datentransfers zu besprechen: Welche Daten sind in welcher Form in welchen Zeitintervallen auf welchen Kanälen zu übermitteln?…

mehr dazu:

https://www.achgut.com/artikel/sabotiert_das_paul_ehrlich_institut_seinen_gesetzlichen_auftrag

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