Dr. med. Ronald Weikl auch im Berufungsprozess wegen Masken-Attesten verurteilt

Die staatliche Jagd auf Ärzte, die wegen der erwiesenen gesundheitlichen Schädlichkeit der Masken Befreiungs-Atteste ausstellen, hört nicht auf. Der Passauer Arzt Dr. Ronald Weikl ist nun auch in 2. Instanz verurteilt worden, allerdings gegenüber dem Urteil der 1. Instanz stark reduziert, da von 1096 Attesten nur noch 24 als angeblich strafwürdig übrig blieben. Und noch immer wurde die vielfach nachgewiesene Schädlichkeit der Masken, vor allem bei Kindern, ignoriert. Wir veröffentlichen nachfolgend eine erste Beurteilung der „Mediziner und Wissenschaftler für Gesundheit, Freiheit und Demokratie“ (MWGFD), der Dr. Weikl angehört. (hl)

Vom Presseteam der „Mediziner und Wissenschaftler für Gesundheit, Freiheit und Demokratie“ (MWGFD)

Das Urteil ist gefallen. Die Kinnlade der Staatsanwaltschaft ebenfalls. Entgegen dessen innigen Wunsches, den Passauer Arzt Dr. Weikl hinter Gittern zu sehen, fiel das Strafmaß deutlich milder aus. Statt der geforderten 2 Jahre Freiheitsentzug und eines dreijährigen Berufsverbots, verkündete der Richter unmittelbar nach Beginn der Verhandlung das Urteil: Eine Freiheitsstrafe von einem Jahr auf Bewährung. Der große blinde Fleck aber bleibt. Nämlich, dass Dr. Ronald Weikl nie auf der Anklagebank hätte sitzen dürfen!

„Im Namen des Volkes …“ lässt sich in diesem Fall schwer über die Lippen bringen, denn die Formel besagt, dass die Rechtsprechung wie alle Staatsgewalt vom Volk ausgeht. Dieser Prozess um den Passauer Arzt führt jedoch auf symptomatische Weise vor Augen, dass die letzten 2,5 Maßnahmen-Jahre weder im Namen des Volkes, noch im Sinne des Volkes abgelaufen sind, sondern völlig an der gesellschaftlichen Realität und dem gesunden Volksgeist vorbei schossen. Denn würde eine Volkssouveränität auch realiter herrschen und nicht nur als schöne gesetzeslyrische Floskel, würden ganz andere Kandidaten auf der Anklagebank sitzen.

Die Verkündung des Urteils nahm nur einen kurzen Moment in Anspruch. Die Klarstellung des Richters, dass es sich letztlich um einen simplen Prozess handelte, nahm dagegen ganze 30 Minuten ein. Dabei ist dem Richter zumindest der Versuch – wenn auch ein kläglicher –, dieses ja eigentlich simple Urteil zu erläutern, zu Gute zu halten. Denn mit den Worten

„Um was geht es eigentlich in diesem Prozess und was ist wirklich der Gegenstand dieser Verhandlung?“

leitete der Richter bedeutungsschwanger die Urteilsbegründung ein. Einen kurzen Moment kam deshalb die fixe Idee auf, dass das Gericht hier selbst ein Geständnis ablegen wollte. Dann aber wurde „klargestellt“, dass es sich hier zu keinem Zeitpunkt um einen Maskenprozess handelte, weshalb auch der Ausdruck „Maskenarzt“ wie er von den sogenannten Qualitätsmedien bedient wurde, „schrecklich“ sei. Das aber war nur ein Danaer-Geschenk, wie sich im weiteren Verlauf der Urteilsbegründung zeigen sollte. Zumindest aber gab der Richter nach dem X-ten Verhandlungstag der Mainstream-Presse als Claqueuren des Regierungs-Narrativs die Chance zu verkünden, dass jene Hetzkampagne gegen den „Maskenarzt“ völlig verfehlt war.

Die eigene Pfadabhängigkeit zu verlassen scheint jedoch vor dem Hintergrund einer „nicht enden wollenden“ Pandemie eine schwer vollbringbare psychologische Leistung zu sein. Es genügt offenbar nicht, dass 1072 von 1096 Attesten höchstrichterlich als nicht strafrechtlich relevant anerkannt wurden. Denn unmittelbar nach der Belehrung des Richters gingen die üblichen Schlagzeilen wieder raus. Wer in diesem Stadium des Verfahrens davon schreibt, wie z.B. die PNP in ihrer Online-Ausgabe „Tausende unrichtige Atteste“ oder „mindestens 1096 wohl unrichtige Atteste zur Befreiung von der Maskenpflicht hat ein Passauer Arzt zu Beginn der Corona-Pandemie ausgestellt“, obgleich der Richter soeben nur noch 24 dieser Atteste (immer noch zu Unrecht) aburteilte, will die Verleumdungshaltung nicht verlassen. Trotz richterlicher „Klarstellung“ bedient der Bayerische Rundfunk geradezu wahnhaft den Ausdruck „Masken-Arzt“.

Weiterhin führte der Richter aus, weswegen die eingereichten Beweisanträge (vorzuladende Sachverständige) abgelehnt wurden.

„Für das Gericht sei es unerheblich, welche Masken wie wirken“

lautete eine der Klarstellungen des Richters. Lediglich für die Strafzumessung seien jene Vorbehalte des Angeklagten relevant, rechtlich jedoch spielten sie keine Rolle, führte er aus. Warum das so sei, ließ er offen. Auch die Frage, welche Politiker, welche Positionen vertreten, sei für dieses Verfahren nicht von Relevanz. Kurzum: „Weltanschauliche Fragen tun hier nichts zur Sache“, so die Aussage des Richters.

Entscheidend für das Urteil war einzig die Tatsache, dass in 24 von mehr als tausend Fällen eine persönliche Untersuchung der Schulkinder nicht stattgefunden hat und jene Maskenbefreiungs-Atteste für die Schule gedacht waren.

Die Unrichtigkeit der Gesundheitszeugnisse erkläre sich weiterhin dadurch – so der Richter – dass „Atteste ins Blaue hinein ausgestellt wurden“. Gleichzeitig schlussfolgerte der Richter, dass eine ausbleibende Untersuchung die logische Konsequenz sei, wenn der angeklagte Arzt die Meinung von der Unwirksamkeit und Schädlichkeit der Masken vertrete. Insofern stellte das Gericht richtig fest, dass vor diesem Hintergrund eine Befunderhebung irrelevant war.

Und genau da liegt der Hase im Pfeffer! Gerade im Hinblick auf die potenzielle Schädlichkeit von Masken ist nämlich auch die ärztliche Pflicht zur Gesundheitsprävention zu beachten, so wie es der Passauer Arzt immer wieder beteuerte. Da das Verhindern von Beschwerdesymptomen und möglichen bleibenden Schäden aufgrund des stundenlangen Tragens gesundheitsschädlicher Masken die Absicht war, ist es also nur logisch, dass Maskenbefreiungsatteste auch bei gesunden Menschen ohne Vorerkrankungen ausgestellt wurden. „Dies sei nur schlüssig und logisch, wenn man die Maßnahmen nicht für sinnvoll hält“, schlussfolgerte der Richter. Dann aber hätte der Richter die Frage nach der Wirksamkeit und Ungefährlichkeit der Masken stellen und der Beweislast des Staates nachkommen müssen! Das ist – wie in vielen anderen Verfahren auch – willentlich unterblieben! Und hierin liegt der eigentliche Skandal. Denn ohne den Tatbestand aufzuklären erfolgen Verurteilungen. Das ist mit rechtsstaatlichen Prinzipien nicht mehr vereinbar. Und hier zeigt sich auch das Danaer-Geschenk: während das Gericht den Passauer Arzt von dem Vorwurf, ein „Masken-Arzt“ zu sein, freispricht, geht es im Kern ganz genau um die Masken! Von deren Gefährlichkeit und Sinnlosigkeit will das Gericht nämlich nichts wissen…..

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