Nur noch der Bundesrat kann den erneuten Corona-Maßnahmenirrsinn stoppen

Offener Brief von Uwe G. Kranz an die Mitglieder des Bundesrates: Verweigern Sie Ihre Zustimmung zum Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und anderer Vorschriften (IfSG)!

Von Uwe G. Kranz

  • 10. September 2022

Sehr geehrte Damen und Herren des Deutschen Bundesrates,

der Deutsche Bundestag hat am 8. September 2022 mit nur wenigen Stimmen Mehrheit das oben genannte Gesetz beschlossen. Nun muss der Bundesrat noch zustimmen. Ich fordere Sie auf, diesem Gesetz Ihre Zustimmung zu verweigern, da es dem verfassungsmäßigen Bestimmtheitsgebot nicht entspricht, nicht erforderlich, nicht geeignet und nicht verhältnismäßig ist.

Dieses Gesetz isoliert Deutschland gesundheitspolitisch in der Europäischen Union und in der Welt. Alle EU-Mitgliedsstaaten haben derartige Gesetze oder die entsprechenden Anti-Corona-Maßnahmen inzwischen aufgehoben; nur Deutschland will weiterhin seinen dogmatischen Sonderweg gehen. Dies ist am deutlichsten sichtbar an der Maskenpflicht in Flugzeugen, die erst in letzter Minute aus dem Gesetz gestrichen wurde; die Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr, selbst im internationalen Zugverkehr, soll aber bestehen bleiben, während gleichzeitig Bundestagssitzungen, Volksfeste und Sportveranstaltungen ohne Maskenpflicht zugelassen sind. Maßnahmen an der Durchsetzbarkeit zu orientieren, schafft keine Akzeptanz in der Bevölkerung. Stimmen Sie deshalb gegen dieses Gesetz!

Weder notwendig noch belegt

Dieses Gesetz ist nicht notwendig, weil die gewünschte und erforderliche „Durchseuchung“ in allen Altersgruppen längst erreicht wurde: 95 Prozent der Bevölkerung haben bereits Antikörper im Blut, zeigt die vom Bundesforschungsministerium in Auftrag gegebene Studie „Immunbridge. Das Bundesgesundheitsministerium gab die Ergebnisse und Zahlen dieser Studie vor der Bundestagsabstimmung nicht frei und unterdrückte so bewusst eminent wichtige Informationen. Die gewählten Volksvertreter beschlossen somit ohne jede Kenntnis über die – wissenschaftlich belegte – fehlende Notwendigkeit. Bestehen zumindest Sie daher vor der Abstimmung im Bundesrat auf Bekanntgabe der Studienergebnisse – und stimmen Sie gegen dieses Gesetz!

Dieses Gesetz ist nicht geeignet, die Gefahr einer Überlastung unseres Gesundheitssystems zu bannen. Unser Gesundheitssystem zählt trotz all seiner Mängel zu den effektivsten auf dieser Welt. Zu keinem Zeitpunkt der Corona-Krise bestand eine Gefährdungslage für unsere Krankenhäuser; zu keinem Zeitpunkt bestand ein Mangel an Intensivbetten. Personelle und strukturelle Engpässe sind ausschließlich langjähriger gesundheitspolitischer Fehlleistungen geschuldet, vor allem der immer stärker betriebswirtschaftlich ausgerichteten Gesundheitspolitik (Fallpauschale, Krankenhausschließungen) oder der einrichtungsbezogenen Impfpflicht. Stimmen Sie gegen dieses Gesetz!

Viel zu unverhältnismäßig, viel zu unbestimmt

Dieses Gesetz ist unverhältnismäßig, denn wissenschaftlich gesicherte Erkenntnis ist, dass über 99 Prozent der Bevölkerung nicht schwer an Covid-19 erkranken werden und die gentherapeutische Injektion („Impfung“) weder vor Ansteckung noch vor Immission schützt – ganz gleich, welche „Impfstoffe“ eingesetzt werden. Hingegen wird eine unverhältnismäßig hohe Anzahl von Menschen nach den gentherapeutischen Maßnahmen erhebliche bis schwere Nebenwirkungen zu erwarten haben, die bis zur Hospitalisierung und zum Tod führen. Die Unterdrückung der Zahl letaler Folgen durch das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) seit Ende 2021 ist ein Skandal. Die Meldepflicht der Ärzte nach dem IfSG wird nicht kontrolliert; das PEI urteilt auf der Basis einer fünfprozentigen (!) Erkenntnislage.
Internationale Erkenntnisse aus den USA, dem VK, Schweden oder Israel werden ignoriert oder unterdrückt. Informieren Sie sich ausführlich selbst! Stimmen Sie gegen dieses Gesetz!….

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