Infektionsschutzgesetz: Die Freiheit steht nun endgültig unter Widerrufsvorbehalt

Die „nur ihrem Gewissen verpflichteten“ Abgeordneten sind ihrem angeblich freien Gewissen wieder einmal strikt entlang der Fraktionslinien gefolgt – und haben, aller wissenschaftlichen Kritik zum Trotz und vor allem in arroganter Ausblendung der Tatsache, dass praktisch das gesamte Erdenrund eine völlig andere Politik verfolgt, den Entwurf des neuen Infektionsschutzgesetzes der Regierung durchgewunken. Dieser sieht eine Verstetigung des Maßnahmen-Irrsinns vor, künftig auf optionale und rein exekutive Ausrufung durch die Bundesländer hin. Damit sind die einst scheinbar unüberwindbar hohen Hürden für staatliche Freiheitseingriffe und Grundrechtseinschränkungen endgültig geschleift und können fortan mit der Unkompliziertheit von Fahrpreiserhöhungen oder Verdämmungsrichtlinien an- und ausgeknipst werden.

Dieser Regelirrsinn setzt die deutsche Geisterbahn fort – und auch wenn ab sofort im Flugverkehr keine Maskenpflicht mehr herrscht, so wird sie im öffentlichen Personennahverkehr weiterbestehen. Auch mögliche Kontaktbeschränkungen und sogar die Weiterschikanierung von Kindern an Schulen durch Test- und Regelirrsinn sind vorgesehen. Und auch wenn die Kritik der CDU, die unter Merkel selbst die Normalisierung des Ausnahmezustands betrieben hatte, reichlich heuchlerisch wirkt, so ist sie in der Sache begründet: Ihr Gesundheitsexperte Tino Sorge sagte, mit diesem Gesetz habe die Ampel „eine Chance verpasst, Deutschland zurück auf einen Pfad der Normalität und Eigenverantwortung zu führen.“ Das Gesetz sei voller Unklarheit und lasse selbst die – durch es fortan maßgeblich ermächtigten – Bundesländer „ratlos zurück”. In einem Entschließungsantrag sprach sich die Union für ein Ende der Corona-Impfpflicht für Personal in Pflegeheimen und Kliniken und gegen pauschale FFP2-Maskenpflichten in Verkehrsmitteln aus.

Namenlose Schande und Wortbruch….

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