…und regt Verzicht auf Corona-Ermächtigungen an
Wer heute in der Bundesrepublik als Richter gegen den Strom schwimmt, lebt nicht ganz ungefährlich. Davon kann der Weimarer Richter ein Lied singen, bei dem nach einem Urteil gegen die Maskenpflicht für Schüler plötzlich die Polizei auftauchte, Privat- und Diensträume sowie sein Auto durchsuchte und sein Handy beschlagnahmte. Wenn wundert es da, dass große Teile der Justiz heute überaus handzahm wirken und stramm auf Linie sind? Wohlgemerkt nicht die komplette Justiz – denn noch gibt es Oasen der Rechtsstaatlichkeit. Auch wenn die zuweilen schnell ausgetrocknet werden. So wurde etwa dem aufmüpfigen Senat am Oberverwaltungsgericht in Lüneburg, der gegen 2G entschied, kurz darauf die Zuständigkeit entzogen.
mehr dazu:
https://reitschuster.de/post/mutig-bundesverwaltungsrichter-zerlegt-infektionsschutzgesetz/
All das zeigt, dass es durchaus Mut braucht, wenn sich ein Richter eines Bundesgerichts hinstellt und ganz offen gegen den Zeitgeist schwimmt. Wie das jetzt Robert Seegmüller tat. Der 53-Jährige ist seines Zeichens nicht nur Richter am Bundesverwaltungsgericht. Er trat vergangene Woche auch im Bundestag als Sachverständiger in Sachen Änderung des Infektionsschutzgesetzes auf. Zudem leitet er den Bund Deutscher Verwaltungsrichter und Verwaltungsrichterinnen und gehört der CDU an.