Von Daniel Matissek
25. August 2022

Wie befürchtet, stellten Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) und Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) gestern ihren Gesetzentwurf „zur Stärkung des Schutzes der Bevölkerung und insbesondere vulnerabler Personengruppen vor Covid-19“, vor. Das Gesetz soll vom 1. Oktober bis zum 7. April gelten und bestätigt die schlimmsten Befürchtungen, erweist es sich doch als Verstetigung eines Notstandsregimes im Zeichen einer – längst als monströser Fehlalarm erwiesenen – Schein-Pandemie, bei der es weniger um einen diffusen „Infektionsschutz” als vielmehr die Errichtung autoritärer Strukturen ging. Die politisch angerichteten Schäden der letzten drei Jahre für die Demokratie sind die schwerwiegendsten der BRD-Geschichte – und sie sind irreparabel. Denn statt diese zu kurieren und dringend zu einem status quo ante zurückzufinden, in dem sich der Staat wieder kategorisch aus dem selbstbestimmten und subsidiär-eigenverantwortlichen Leben seiner Bürger heraushält, werden die Freiheitsbeschränkungen verstetigt, wird das Grundbewusstsein tiefer und tiefer verankert, dass Freiheit und Freizügigkeit nur auf Widerruf gelten.
Grundrechte, das ist die Lehre seit 2020, sind nicht länger unantastbar, sondern können jederzeit durch die „Solidar”- bzw. „Mehrheitsgesellschaft“ in Person der Regierung suspendiert werden – im Interesse eines höheren Gemeinwohls (Gesundheit, Klima, Sicherheit). Um ein Virus geht es hier schon längst nicht mehr… sondern darum, dass wir fortan so etwas wie saisonale Grundrechte haben sollen: Ein Sommer zum Verschnaufen, bei dem man uns in Ruhe lässt – und dann wieder ein Winter, indem man uns willkürliche Abstandsregeln, Maskenpflicht, Kontaktbeschränkungen, Testpflichten und Impfpropaganda zumutet. Zweckrationalität, Nutzennachweis, Evidenzbasierung oder Verhältnismäßigkeit spielen dabei überhaupt keine Rolle mehr. Da werden munter – in manipulativer Volksvedummung – perfide Parallelen zum Straßenverkehr gezogen, wo ja ebenfalls eine „O- bis O-Regel“ (Oktober bis Ostern) der Winterreifenpflicht gälte – in analoger Fortschreibung ähnlich schwachsinniger bisheriger Vergleiche zur Gurt- und Helmpflicht im Zuge der Masken- und später Impfpropaganda…..
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