Neues Infektionsschutzgesetz
Mit den infantilen Begriffen „Winterreifen“ und „Schneeketten“ beschreiben Justizminister Marco Buschmann (FDP) und Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) Grundrechtseinschränkungen, die die Bürger ab Oktober erdulden sollen. Anders als Buschmann meint, sind die Maßnahmen des neuen Infektionsschutzgesetzes nicht verhältnismäßig. Im Gegenteil: Rechtspolitisch, gesamtgesellschaftlich und juristisch ist das Ergebnis desaströs. Die FDP hätte sich darauf nicht einlassen dürfen.
VON JESSICA HAMED am 5. August 2022
Mit Spannung wurde das Verhandlungsergebnis des reformfreudigen Bundesjustizministers Marco Buschmann und des noch amtierenden Bundesgesundheitsministers Karl Lauterbach, der seit Monaten stoisch jegliche begründete Kritik aussitzt, erwartet. Die Liste der schweren Verfehlungen ist lang: Die heimliche Verkürzung des Genesenenstatus, die spontane Rücknahme der geplanten Isolationsaufhebung in einer Talkshow, das Ignorieren der beschränkten Stiko-Empfehlung für die 4. Impfung, das Kleinreden von Impfschäden und zuletzt die Verbreitung einer fragwürdigen Masken-Studie (hier und internationale Kritik hier, hier und hier), die einmal mehr auch seine Kompetenz als Wissenschaftler, der er zu sein für sich in Anspruch nimmt, in Frage stellt.
Winterreifen und Schneeketten
Mit den infantilen Begriffen „Winterreifen“ und „Schneeketten“ beschreiben die beiden Minister Grundrechtseinschränkungen, die Bürger vom 01.10.2022 bis zum 07.04.2023 erdulden sollen. Anders als Buschmann meint, sind die Maßnahmen nicht verhältnismäßig. Rechtspolitisch, gesamtgesellschaftlich und juristisch ist das Ergebnis, das von logischen Brüchen, dem Ignorieren wissenschaftlicher Erkenntnisse und erneut einer übermäßigen Belastung von Kindern und Jugendlichen geprägt ist, desaströs.
Die FDP hat sich damit keinen Gefallen getan. Die erste Runde Buschmann/Lauterbach hat Buschmann trotz erheblicher Abstriche, wurde doch das „absolute Ende aller Maßnahmen“ am 20.03.2022 von ihm versprochen, klar für sich entschieden, da die Länder die geschickt unpraktikabel konstruierte Hotspot-Regelung, wie von Buschmann vorgesehen, so gut wie nicht anwendeten. Lediglich Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern griffen auf sie zurück. Die ungerechtfertigte Anwendung der Hotspot-Regelung hatte allerdings den positiven Effekt, dass sich so zeigte, dass es keinen Unterschied macht, ob restriktive Maßnahmen wie Abstandsgebot, Maskenpflichten, Zugangsbeschränkungen gelten oder nicht. Auf das Infektionsgeschehen hatten die Maßnahmen nämlich, wie der Vergleich mit anderen Bundesländern zeigte, keine Auswirkung………..
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Fazit
Wäre es ohne die FDP schlimmer gekommen? Erneut lässt sich das Freiheitsparadox nicht lösen, aber letztlich kann die Frage unbeantwortet bleiben, denn eines ist klar: die FDP hätte sich auf diese Regelung nicht einlassen dürfen. Ohne ihre Zustimmung würden – sofern nicht die Opposition mitstimmt – die aktuellen Regeln am 23.09.2022 auslaufen und Deutschland stünde weitestgehend so da wie seine Nachbarländer. Dass sich der kluge Justizminister für solche Regelungen hergibt, lässt sich kaum erklären. Jedenfalls dürfte er damit die Geduld der Wähler und Sympathisanten überstrapaziert haben. In der Politik müssen Kompromisse geschlossen werden, und das bedeutet auch, dass man über so manches Stöckchen springen muss, um sich dafür an anderer Stelle durchzusetzen. Hier ist Buschmann einmal zu viel gesprungen.
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https://www.cicero.de/innenpolitik/neues-infektionsschutzgesetz-3g-fdp-marco-buschmann-lauterbach