…Geimpft ist man nur noch 3 Monate nach dem letzten „Piks“

Bundesregierung legt Entwurf für „besondere Schutzmaßnahmen“ im Herbst vor: Geimpft ist man nur noch 3 Monate nach dem letzten „Piks“

Tri tra trallala die neuen Maßnahmen für den Herbst sind da. Der liebe Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach hat für alle etwas mitgebracht. Diesmal werden auch die Geimpften reich beschenkt – drei Monate nach dem letzten „Piks“ gilt nun nur noch der Impfstatus. Wobei spontane Änderungen durch die Bundesregierung ohne Zustimmung des Bundesrats jederzeit möglich sind. Ansonsten bleibt alles beim Alten: Maskenpflicht ab der fünften Klasse, die Reise- und Hotelbranche werden quasi lahmgelegt, Unis werden dicht gemacht. Da bleibt nur eine Frage: wann reist denn den Deutschen der Geduldsfaden?

4. August 2022

Es geht bereits durch die Medien: die Bundesregierung hat einen Entwurf für neue „Schutzmaßnahmen“ vorgelegt, die im Herbst gelten sollen. Nachlesen kann man das Ganze auf der Website des Bundesgesundheitsministerium sowie einer Presseerklärung dazu. Die Bild hat in einem Artikel den „original Entwurf“ der geplanten Maßnahmen veröffentlicht. Diesen Entwurf haben wir sonst niergendwo gefunden – weshalb wir ihn hier als PDF zur Verfügung stellen wollen.

Restaurant und Bars, da gibt es dann diese Ausnahme [von der Maskenpflicht, dort gilt eine 3G Regelung], das ist sicherlich dann auch für den ein oder anderen ein Anreiz, nochmal darüber nachzudenken, ob er sich impfen lassen möchte

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach

Eigentlich bleibt alles beim Alten – zusammengefasst kann man sagen, dass der „Schnutenpulli“ weiterhin des Deutschen liebstes Kleidungsstück bleiben wird und dass die 2G oder 3G Regelungen wieder flächendeckend eingeführt werden.

Ach, ein wesentlicher Punkt betrifft übrigens auch die bereits „Geimpften“: der „Geimpftenstatus“ wird nämlich verkürzt, auf 3 Monate nach dem letzten „Piks“:

Ein Testnachweis nach Satz 1 Nummer 3 und 4 muss nicht vorgelegt werden von Personen,

1. die über einen Impfnachweis nach § 22a Absatz 1 verfügen und bei denen die letzte Einzelimpfung höchstens drei Monate zurückliegt oder
2. die über einen Genesenennachweis nach § 22a Absatz 2 verfügen.

Quelle: Entwurf „Besondere Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung der Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19) bei epidemischer Lage von nationaler Tragweite“, S. 6

Ist irgendwie klar – Karl Lauterbach will ja 60 Millionen Menschen im Herbst impfen lassen und die Zahlen aktuell zeigen ganz klar, dass über 13 Millionen „zwei Mal Geimpfte“ gegen eine „Boosterimpfung“ entschieden haben und die Viertimpfung bekamen bislang auch nur 6,7 Millionen Menschen. Vermutlich hilflose Senioren in Pflegeheimen, die nicht mehr selbst über ihren Körper entscheiden dürfen:…

mehr dazu:

https://corona-blog.net/2022/08/04/bundesregierung-legt-entwurf-fuer-besondere-schutzmassnahmen-im-herbst-vor-geimpft-ist-man-nur-noch-3-monate-nach-dem-letzten-piks/

Veröffentlicht von Huxley

Handwerker, Steuerzahler, Spaziergänger, Demonstrant, Aktivist

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