….durch die Vordertür und maskierter Wiedereinzug durch die Hintertür?
In diesem Gastbeitrag erklärt die ehemalige Anwältin „Margot Lescaux“, was ein Gesetzentwurf der Bundesregierung für Konsequenzen haben könnte, über den im September abgestimmt werden soll. Auf dem Papier ist es zwar keine Impfpflicht – in der Praxis allerdings schon. Er hat das Potenzial unsagbares Leid zu bringen. Ungeimpfte dürften beispielsweise ihre Angehörigen in Pflegeheimen nicht mehr besuchen. Die Pflegekasse könnte Ungeimpften die Kostenübernahme für „Pflege daheim“ verweigern. Eine Neueinstellung oder eine Ausbildung im Gesundheitswesen könnte Ungeimpften versagt werden. Was Ende 2022 aufgehoben werden sollte, kommt vielleicht noch härter 2023 wieder.
Die pensionierte Anwältin, die hier schon zahlreiche Beiträge unter dem Pseudonym „Margot Lescaux“ verfasste, hat schon im Februar ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts analysiert. Später hat sie sich mit den Gesetzesentwürfen zur anstehenden „Allgemeinen Impfpflicht“ befasst und die Thematik aufgegriffen, weshalb die Corona Impfstoffe auf so „wunderbare Weise“ ganz unbürokratisch immer wieder ein längeres „Haltbarkeitsdatum“ bekommen.
In diesem Beitrag geht es um einen Gesetzesentwurf, über den bereits in erster Lesung beraten wurde und der im September verabschiedet werden soll. Und der hat es wirklich in sich – denn er hat das Potenzial unglaubliches für Ungeimpfte (oder auch Menschen, die nicht den X-ten Booster haben) sowie Menschen, die auf Pflege angewiesen sind oder selbst zu Hause pflegen, zu bringen.

Bekanntlich will die Ampelkoalition das Infektionsschutzgesetz überarbeiten. Hierzu hat sie am 7.7.2022 in einer Plenarsitzung des Deutschen Bundestages in 1. Lesung die BT-Drucksache 20/2573 „Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Schutzes der Bevölkerung und insbesondere vulnerabler Personengruppen vor Covid-19“ vorgestellt. Dieser Gesetzesentwurf wurde – zusammen mit anderen Vorlagen – an den Gesundheitsauschuss überwiesen.
Am 8. September um 12:30 Uhr findet nach derzeitiger Terminplanung hierzu im Bundestag die 2. und 3. Beratung statt. Es wird die Beschlussempfehlung und der Bericht des Ausschusses für Gesundheit verlesen.
In der Presse wird ausführlich erörtert, ob es zu (weiteren) Maskenpflichten, Lockdowns, Schulschließungen etc kommen wird. Auch über die Regelungen zum Testen wird viel geschrieben. Wenig ausführlich wird die Frage der einrichtungsbezogenen Nachweispflicht (im weiteren vereinfachend: „Impfpflicht“) erörtert. Dieser Beitrag befasst sich schwerpunktmäßig nur mit diesem Thema.
Was geschieht mit der Impfpflicht im Gesundheitswesen? Soll sie abgeschafft werden? Wird sie etwa durch eine andere Regelung ersetzt?
Nicht nur die betroffenen Beschäftigten in der Gesundheitsbranche fordern die Abschaffung der Impfpflicht. Auch von Krankenhausgesellschaften, Rettungsdiensten etc wird der Ruf laut, diese Impfpflicht aufzuheben oder doch zumindest über den 31. Dezember 2022 hinaus nicht weiter zu verlängern.
Von den Abgeordneten der Ampelkoalition kommen hierzu nur allgemeine Formulierungen wie „der Schutz vulnerabler Gruppen soll weiter verbessert werden“.
„Schutz“, „Sicherheit“ – die altbekannten, so vermeintlich harmlos daherkommenden Begriffe, mit denen uns seit zwei Jahren das Recht auf Eigenverantwortung, eigene Gestaltung unseres Lebens abgesprochen und die Hinnahme von teilweise menschenverachtenden Schikanen auferlegt werden.
Schauen wir mal, ob dem nun ein Ende gemacht werden soll. Was ist geplant? Für wen? Welche praktischen Auswirkungen im Alltag könnte das haben?
Wir gehen zuerst auf Seite 15 des Gesetzesentwurfes. Dort Artikel 5 Nr. 1 zu § 20a IfSG:
§20a wird aufgehoben.
und weiter in Artikel 5 Nr. 2:
… Nummer 1 … tritt am 1. Januar 2023 in Kraft.
Geplant ist demnach, dass die Impfpflicht im Gesundheitswesen, sprich der gesamte jetzige § 20a IfSG, tatsächlich bis zum 31.12.2022 weitergelten, aber darüber hinaus nicht verlängert werden soll.
Was soll stattdessen kommen?
Gar nichts – wäre eine schöne Antwort. Aber so ist das leider nicht geplant.
In der Welt online vom 27.7.2022 wird Bernd Meurer, Präsident des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste (BPA) zitiert:
Mit der einrichtungsbezogenen Impfpflicht alleine ist der Schutz der älteren und vulnerablen Personen nicht zu gewährleisten, solange Angehörige und Besucher nach wie vor ungeimpft in die Einrichtungen kommen dürfen und damit das Virus immer wieder auch in die Einrichtungen tragen.
mehr dazu: