Am 7. Juli 2022 entschied das des deutschen Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig über die Zulässigkeit der Covid-19-Impfungen bzw. die diesbezügliche Duldungspflicht für Soldaten. Zulässig! Ein politisches Urteil, dass jeder Evidenz und Logik Hohn spricht.
Hintergrund
Die letzte Amtshandlung der im November 2021 scheidenden deutschen Bundesverteidigungsministerin Annegret Kramp-Karrenbauer (CDU) war, die Covid-19-Impfungen auf die Liste der von Soldaten zu duldenden Impfungen zu setzen. Zahlreiche Soldaten verschiedenster Ränge legten daraufhin Beschwerde ein. Das Bundesverteidigungsministerium wiederum eskalierte die Beschwerden hin zu einem Verfahren vor dem Wehrsenat des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) in Leipzig. Es gibt also nur diese eine, allerdings gleichzeitig höchste Instanz. Da von unteren Instanzen keine Vorarbeit in Sachen Beweisführung erbracht wurde, musste sich das BVerwG in gewissem Rahmen auf eine Beweisaufnahme und Beweiswürdigung einlassen….
mehr dazu:
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Das ist das Einzige, wovor das Bundesverwaltungsgericht Respekt hatte:
NEBENWIRKUNGEN und TODESFÄLLE durch die C-19-Injektionen, die im Soldatenverfahren auf den Tisch kamen
Trotz meiner Ausführungen vor dem BVerwG und meiner Befragung des Arzneimittelsicherheitsleiters des Paul-Ehrlich Instituts (PEI) meinte das Gericht, „an der Neutralität des PEI sei nicht zu zweifeln“. Vielleicht nicht an der Neutralität…offenkundig ging es nicht um die Fähigkeiten des PEI, unsere Sicherheit bei Arzneimitteln zu gewährleisten – nur Neutralität?
Das Bundesverwaltungsgericht (!!) winkt dann sogar Gesetzesbrüche (!!) der Kassenärztlichen Vereinigungen zu nicht übermittelten ICD- und Nebenwirkungskodes (§13 Abs. 5 IfSG) durch.
Der Abriss von Allem, was wir kennen, wird sichtbarer.
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Auszug aus der mdl. Urteilsbegründung des Gerichts – berichtet von RA Friedemann Däblitz:
Zumutbar für Soldaten? Haben uns (die Richter) nachdenklich werden lassen. Aussagen zu Nebenwirkungen haben wir uns angeschaut. Mussten feststellen, dass Forschungen des PEI „im Prinzip“ auf einer „soliden“ Grundlage beruhen. Aber die am sich geforderte Datenübertragung durch KV ist nicht erfolgt. Datenspektrum hat nicht die Breite, die es nach wünsch des Gesetzgebers sollte. Niemand kann sagen, was solide aus Datenauswertung hervorgehen wird.
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Weitere Anträge zu genau diesem Thema – Nebenwirkung und Tod durch COVID-19-Impfstoffe – hätten ein solches Urteil deutlich ins Wanken bringen müssen. Diese Anträge wurden von den Anwälten entweder zurückgenommen oder nicht gestellt. Diese Versäumnisse machten es dem Gericht sehr viel leichter.
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