Diesen Montag verurteilte das Amtsgericht Sigmaringen den angeblichen Anführer einer nicht angemeldeten Demonstration vor dem Haus des baden-württembergischen Ministerpräsidenten Winfried Kretschmann zu ungeheuerlichen 30.000 Euro; der Mann wäre damit vorbestraft, sollte das Urteil rechtskräftig werden. Insgesamt jedoch droht dem Verurteilten sogar die doppelte Strafe – denn um ein Exempel zu statuieren, hatte man bereits im Februar eigens ein beschleunigtes Verfahren gegen ihn anberaumt – in dem der Angeklagte schon einmal zu insgesamt 30.000 Euro verurteilt wurde, weil er nicht vor Gericht erschienen war. Somit sieht er sich nun einer Gesamtstrafe von 60.000 Euro gegenüber – eine Summe, die angesichts der sonst so häufigen lächerlich milden Strafen, die deutsche Gerichte bei wesentlich schwereren Verbrechen verhängen, völlig inadäquat und übersetzt ist……
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