Es war zu erwarten und doch schockiert es viele Menschen. Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsbeschwerde von RA Lipinski zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht (Nachweispflicht) abgelehnt. Laut RA Lipinski wurden die vorgelegten Studien, aus dem In- und Ausland, von den Richtern nicht gelesen. Er selbst sagt in einer Stellungnahme: „Der medizinische ‚Sachverstand‘ der 8 Richter scheint auch rund 26 Monate, nach Ausrufung des ersten Lockdowns, nicht über das bloße Wiedergeben und Zitieren der der Bundesregierung unterstehenden, weisungsabhängigen Bundesbehörden (RKI und PEI) hinauszugehen.“
Von Corona Blog Beitragsdatum 19. Mai 2022
Wir haben es schwarz auf weiß: Das Wohl der vulnerablen Gruppe, die der Staat mir dieser Impfpflicht (Nachweispflicht) schützen möchte, überwiegt dem der Pflegekräfte, Ärzte und allen anderen Angestellten und Selbstständigen in diesem Bereich. Die Menschen, die durch eine bedingt zugelassene „Impfung“ (laut Hockertz Gentherapie) geschützt werden sollen, durften bislang rauchen, übergewichtig sein, ungesunde Lebensmittel wie Alkohol konsumieren und nichts an ihren Lebensumständen ändern müssen. Nun soll ein Berufsstand wie die Pflege zu einer Impfung genötigt werden und wenn Menschen darin dies nicht tun, können sie ja den Beruf verlassen. Allein in der Pflege sind aktuell 209.854 Mitarbeiter betroffen – dabei sind die derzeit noch als „genesen“ geltenden nicht mit eingerechnet. Schon jetzt fehlend tausende Pflegekräfte. Das Bundesverfassungsgericht hat heute, obwohl RA Lipinski mehrfach darum bat, eine mündliche Verhandlung abgelehnt und lediglich diese Pressemitteilung veröffentlicht – eine Stellungnahme von ihm selbst haben wir etwas weiter unten eingepflegt…..
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