19. Mai 2022 von Thomas Oysmüller
Der deutsche Verfassungsgerichtshof hat die Impfpflicht im Gesundheitsbereich durchgewunken. Karl Lauterbach ist hochzufrieden, Kritiker sprechen von einem „gespenstischen Urteil“.
Die Impfpflicht im Gesundheitsbereich in Deutschland ist verfassungskonform. Das gab das deutsche Verfassungsgericht am Donnerstag bekannt. Die Entscheidung hatte das Gericht bereits Ende April getroffen, aber erst mehr als drei Wochen später wurde sie veröffentlicht. Eine mündliche Verhandlung hatte es keine gegeben.
Vulnerable Gruppe vor Grundrechte
Beschäftige im Gesundheitswesen und der Pflege dürfen in Deutschland also zur Covid-Spritze gezwungen werden. Doch dieser Eingriff in die Grundrechte, sei „verfassungsrechtlich gerechtfertigt“, verkündet der oberste Gerichtshof am Donnerstag per Pressemitteilung. Die Richter stärkten der deutschen Politik mit dem Urteil eindrucksvoll den Rücken:
„Der Gesetzgeber hat im Rahmen des ihm zustehenden Einschätzungsspielraums einen angemessenen Ausgleich zwischen dem mit der Nachweispflicht verfolgten Schutz vulnerabler Menschen vor einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 und den Grundrechtsbeeinträchtigungen gefunden. Trotz der hohen Eingriffsintensität müssen die grundrechtlich geschützten Interessen der im Gesundheits- und Pflegebereich tätigen Beschwerdeführenden letztlich zurücktreten.“
Ein Beschluss, der die Politik fast dazu auffordern könnte, auch die allgemeine Impfpflicht ein weiteres Mal anzugehen. Die Verfassungsbeschwerde für die Impfpflicht im Gesundheitswesen wurde jedenfalls durchgewunken. Der Schutz „vulnerabler“ Menschen sei wichtiger als die Beschränkung der Grundrechte. „Der sehr geringen Wahrscheinlichkeit von gravierenden Folgen einer Impfung steht die deutlich höhere Wahrscheinlichkeit einer Beschädigung von Leib und Leben vulnerabler Menschen gegenüber“, so die Karlsruher Richter.
Lauterbach zufrieden
mehr dazu: