Ähnliche Sachverhalte, zwei unterschiedliche Entscheidungen der Gerichte. Während das Arbeitsgericht in Dresden entscheidet, dass nur das Gesundheitsamt Beschäftigungsverbote aussprechen darf, entscheidet Gießen, dass der Arbeitgeber dies aufgrund der Gefährdung von Leib und Leben der Bewohner sehr wohl darf. Eine Entscheidung, ob es unentgeltlich freistellen darf steht noch aus, da dies nicht Gegenstand dieser Verhandlung war.
Von Corona Blog Beitragsdatum 15. Mai 2022
Eine Krankenschwester berichtet auf ihrem Blog über zwei Gerichtsurteile, einmal aus Gießen und ein weiteres aus Dresden. Ein ähnlicher Sachverhalt, doch die Richter kommen zu unterschiedlichen Urteilen. Darüber welche Möglichkeiten man hat, wenn man denn Post vom Gesundheitsamt erhält, haben wir bereits in diesem Beitrag berichtet. Am Ende des Beitrags möchten wir auch nochmal den Fokus auf den Betreiber der 26 Senioreneinrichtungen von BeneVit richten….
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