„Geplante Verabschiedung des Impfpflichtgesetzes“ (zweiter Brief an die Abgeordneten)

Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete des deutschen Bundestages,

aufmerksam haben wir die Debatte im Bundestag verfolgt und wir wollen hier nun ein weiteres mal unserem Anliegen einer freien und selbstbestimmten Impfentscheidung Nachdruck verleihen und weitere Informationen und Fragen nachschieben, die uns beim Verfassen der ersten Mail noch nicht vorlagen.

Zum einen einen weiteren Artikel des Blogs tkp.at: https://tkp.at/2022/03/21/impfpflicht-ungeeignet-fuer-fremd-und-selbstschutz/

Zitat aus dem vorgenannten Blog:

„Impfpflicht ungeeignet für Fremd- und Selbstschutz

21. März 2022 von Dipl. Ing. Thomas Moser (Pseudonym)

Warum ist eine Impfpflicht mit den derzeit im Einsatz befindlichen Impfstoffen ungeeignet zum Ziel einer Krankenhausentlastung beizutragen? Allein schon wegen der mangelnden Wirksamkeit gegen Hospitalisierung. Das heißt: selbst wenn man Impfnebenwirkungen, welche zu Hospitalisierung führen können (etwa wegen Myokarditis), ignoriert, weisen die Fallzahlen in Richtung Impfung ungeeignet und somit wäre ein Pflichtgesetz bereits deswegen widersinnig.

Dies wird deutlich anhand der Daten im „COVID-19 vaccine surveillance report, Week 10“, aufgrund von Informationen über Covid-Fälle, Hospitalisierungen und Todesfälle, aufgeschlüsselt nach Impfstatus und nach Altersgruppen im Beobachtungszeitraum von 4 Wochen. Im Artikel „Daten aus England revidieren deutsche Impfpflicht-Überzeugung (Prof. Thomas Rießinger)“ wird dies ausführlich und sehr lesenswert erklärt.

(…)

Der Autor obigen Artikels mit den Berechnungen zur Effektivität schreibt als Fazit:

Das Fazit ist klar. Entweder wir betrachten die Daten, wie sie sind; dann liefern sie nicht den geringsten Grund für eine Impfpflicht, erst recht nicht, wenn man die Impfnebenwirkungen in Erwägung zieht. Oder wir reden uns auf die übliche Weise aus den Daten heraus; in diesem Fall liefern sie nicht nur keinen Grund für eine Impfpflicht, sondern sie liefern gar nichts, wie wir es von den deutschen Daten schon lange gewöhnt sind. Und aus gar nichts kann man keine wie auch immer geartete Impfpflicht ableiten.“

Wer also im deutschen Bundestag Gesetzesvorschläge für eine allgemeine Impfpflicht (egal ab welchem Alter) einbringt, kann dies jedenfalls nicht sachlich mit fundierten Zahlen zu Wirksamkeit und Sicherheit begründen, denn die Zahlen weisen in die gegenteilige Richtung. Er ist wohl Opfer einer Werbe-Propaganda, die das Mantra von „hochwirksam und sicher“ immer wieder kolportiert hat, ohne zu wissen, ob das überhaupt stimmt. Omikron hat die Wirksamkeit stark verändert in Richtung Wirkungslosigkeit. Dieses Wissen muss im Bundestag breit bekannt werden.

Oder der Impfpflicht-Befürworter hat andere Ziele als Gesundheitsschutz, dann sollte er sie klar benennen. Ein Gericht, das über den Gesetzesentwurf zu urteilen hat, sollte unbedingt das Zahlenmaterial von UKHSA (Anm.: „UK Health Security Agency“) ansehen und sich nicht allein auf STIKO-Empfehlungen berufen, denn diese beruhen auf geschönten Herstellerstudien sowie wenig aussagekräftigen Modellierungsstudien.

Das Aufzwingen experimenteller, bedingt zugelassener, Stoffe widerspricht dem Nürnberger Codex. 

Es bleibt unverständlich, wie Abgeordnete bei dieser Faktenlage eine Impfpflicht begründen wollen.

Auf Basis falscher Behauptungen?“

Zitatende

Wir fragen uns: 

Fließen solche Artikel und Zahlen aus anderen Ländern, wo es augenscheinlich besseres Zahlenmaterial gibt, in die Bewertung der nationalen Impfpflicht überhaupt ein?

Hier noch ein weiterer Artikel, der von Bedeutung ist:

https://www.rnz.de/politik/hintergrund_artikel,-corona-werden-viele-impftote-gar-nicht-erkannt-plus-podcast-_arid,846085.html

Zitat

„Werden viele Impftote gar nicht erkannt? (plus Podcast)

Der Heidelberger Pathologe Peter Schirmacher sieht eine “wichtige Informationslücke”. Die Entschädigung für Hinterbliebene kommt zu kurz.

von Benjamin Auber

Heidelberg. Seine Kritik an der Politik ist deutlich: Der Direktor der Heidelberger Universitätspathologie, Peter Schirmacher, bemängelt im RNZ-Corona-Podcast den Umgang mit Schäden, die durch Corona-Impfungen auftreten können: “Personen, die überraschend und kurz nach der Impfung versterben, zeigen in unseren Untersuchungen in 30 Prozent einen direkten Impfzusammenhang”.

Man müsse davon ausgehen, dass diese Fälle überwiegend nicht erkannt würden. “Daher besteht hier eine wichtige Informationslücke”, sagt Schirmacher. Und dies ist: “Eine Frage des Nicht-Wissenwollens”, konstatiert er. Durch die Förderung des Landes Baden-Württemberg werden in Heidelberg besonders viele Covid-Patienten und Impfzusammenhänge obduziert.

(….)

Todesursachen werden kaum erkannt: Nach der Untersuchung des Heidelberger Obduktionskollektivs wurden 90 Prozent der Obduzierten tot zu Hause aufgefunden. “Normalerweise werden diese Verstorbenen nicht obduziert, weil sie keine Patienten sind, ohne Arztkontakt sterben und kein Fremdverschulden vorliegt”, sagt Schirmacher, Aus diesem Grund geht der Pathologe von einer Untererfassung im Bundesgebiet aus. Der Fokus richtet sich auf Herzmuskelentzündungen mit tödlichem Ausgang.“

Zitatende

Ein weitere Artikel verweist auf das Bundesverfassungsgericht: 

Zitat:

„Am 10. Februar 2022 hatte sich das Bundesverfassungsgericht mit mehreren Anträgen auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen das Gesetz über eine einrichtungsbezogene Impfpflicht im Gesundheits- und Pflegewesen befasst. Diese Anträge wurden zwar in toto zurückgewiesen, doch traf das Gericht in seinem Beschluss Aussagen, die in der Öffentlichkeit weitgehend unbeachtet blieben und die in einem neuen Verfahren gegen die geplante allgemeine Impfpflicht von großer Bedeutung sein könnten.

Die Karlsruher Richter waren der Ansicht, dass die den Antragstellern drohenden Nachteile einer einrichtungsbezogenen Impfpflicht in ihrem Ausmaß und ihrer Schwere nicht jene Nachteile überwiegen würden, die bei einer vorläufigen Außerkraftsetzung der angegriffenen Regelung für hochbetagte Menschen sowie Menschen mit Vorerkrankungen, einem geschwächten Immunsystem oder mit Behinderungen (vulnerable Gruppen) zu erwarten wären.

Allerdings hat das Gericht den Nachteilen, die sich aus der Anwendung der angegriffenen Regelungen ergeben, eine Stärke attestiert, die mit der regierungsamtlichen Beschreibung der Impfung gegen das Virus mit den derzeit vorhandenen Impfstoffen als „nebenwirkungsfrei“ unvereinbar ist. So besäßen die Nachteile „ein besonderes Gewicht“: Eine Impfung löse bei den Betroffenen nicht nur „körperliche Reaktionen“ aus und könne deren körperliches Wohlbefinden jedenfalls vorübergehend beeinträchtigen, sondern „im Einzelfall“ könnten „auch schwerwiegende Impfnebenwirkungen“ eintreten, die „im extremen Ausnahmefall auch tödlich sein können“.

Eine Impfung kann mitunter den Tod des Impflings bewirken.

Die Anerkennung tödlicher Nebenwirkungen weist über den Beschluss hinaus, was in der allgemeinen Diskussion bislang nicht thematisiert wurde. In der Zeit vom 27. Dezember 2020 bis zum 31. Dezember 2021 wurde vom zuständigen Paul-Ehrlich-Institut (PEI) in 2.255 Verdachtsfallmeldungen über einen tödlichen Ausgang berichtet, in 85 Einzelfällen, in denen Patienten an bekannten Impfrisiken wie Thrombose-mit-Thrombozytopenie-Syndrom (TTS), Myokarditis und ähnliches im zeitlich plausiblen Abstand zur jeweiligen Impfung verstorben sind, hat das PEI einen ursächlichen Zusammenhang mit der Impfung als möglich oder wahrscheinlich bewertet.

Der Umstand, dass die Impfung den Tod des Impflings bewirken kann, war nach Ansicht des Gerichts für die Verfassungsmäßigkeit der einrichtungsbezogenen Impfpflicht deshalb nicht ausschlaggebend, weil sich die Beteiligten der Impfung nicht zu unterziehen brauchen, sondern ihr durch Aufgabe ihrer Tätigkeit in der Einrichtung „in zumutbarer Weise“ ausweichen können.

Das Gericht spricht in seiner Entscheidung daher konsequent auch nicht von einer „einrichtungs- und unternehmensbezogenen Impfpflicht“, sondern von einer „einrichtungs- und unternehmensbezogenen Nachweispflicht“. Dieser Gedankengang ist bedeutsam. Denn er besagt im Umkehrschluss, dass das Risiko tödlicher Impfnebenwirkungen anders zu gewichten ist, wenn sich die Betroffenen der Impfung nicht durch ein Ausweichen entziehen können.

Für eine allgemeine gesetzliche Impfpflicht gilt jedoch, dass diese für die Bürger unausweichlich ist. Auf den Umstand, dass durch das Gesetz „nur“ eine „Impfpflicht“, nicht aber auch ein „Impfzwang“, der mit Mitteln des Verwaltungsvollstreckung durchgesetzt werden kann, begründet werden soll, kommt es nicht an. Denn kommt ein Bürger seiner gesetzlichen Pflicht zu einer Impfung nicht nach, verstößt er gegen das Gesetz: Er begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.“

Zitatende

Quelle: https://www.achgut.com/artikel/geplante_impfpflicht_eindeutig_verfassungswidrig 

Also, wenn wir das richtig verstehen, spielt es gar keine Rolle, ob es nun 85 vom PEI bestätigte Todesfälle mit Impfzusammenhang, 2.255 Verdachtsfälle (mit Todesfolge) oder die von den Daten der BKK hochgerechneten über 30.000 Todesfälle sind. Dass es sie in nennenswerter Zahl (85) gibt, reicht schon aus.

Dazu noch ein Video eines Youtube-Kanals namens „Horizont“:

Informatiker und Datenanalyst Tom Lausen spricht KLARTEXT:

www.youtube.com/watch?v=y7IgY-HGhMc&t=131s 

Siehe auch hier:

„Brisante Aussage von Datenanalyst Tom Lausen im Deutschen Bundestag zum Impfpflichtgesetz“:

Wir fragen uns also, ob es für die Verfassungsmäßigkeit denn überhaupt von Bedeutung ist in den Datenbergen von Krankenkassen, Kliniken und Ärzten nach schweren Nebenwirkungen und Todesfällen durch die Covid 19 Impfungen zu suchen, wenn doch etliche durch das Paul-Ehrlich-Institut bereits bestätigt sind (85 Todesfälle). Auf die Anzahl der Todesfälle kommt es nicht an. Das es sie gibt neben schweren Nebenwirkungen, ist doch der Punkt und dass es bei Einführung einer Allgemeinen Impfpflicht für viele Ungeimpfte keine Wahlmöglichkeit, keine Alternative mehr gibt wie bei der einrichtungsbezogenen Impfpflicht. So interpretieren wir die Feststellungen des Bundesverfassungsgericht.

Wie sieht Ihre Bewertung dieses Umstands aus?

Wie interpretieren Sie die Aussagen des Bverfg? 

Sehen Sie hier tatsächlich noch einen Spielraum, den das Gericht hat? 

Wir fragen uns, ob das Verfassungsgericht hier nicht schon bereits die Grenze bei der allgemeinen Impfpflicht eingebaut hat und solch ein Gesetz schon damit obsolet ist.

Ein Eilantrag dagegen hätte wohl eine aufschiebende Wirkung bis zur Hauptverhandlung. Wird aber ein solcher Antrag verworfen, würde es eine gewisse Zeit dauern bis es zur Hauptverhandlung kommt. 

Wir die auf unser Recht auf eine freie Entscheidung bestehen, müssten das ganze aussitzen, nebst Abwehr von Bußgeldern, weiterer Ausgrenzung, möglicher Berufsverbote usw.

Halten sie das für ein sinnvolles Vorgehen?

Zu guter letzt möchten wir Ihnen auch den folgenden Beitrag empfehlen, der einiges darüber aussagt wie der Konzern Pfizer seine Impfstoffe einschätzt:

Pfizer Unterlagen beweisen: Impfung ist weder wirksam noch sicher

Zitat: 

„Die Unterlagen für informierte Zustimmung von Pfizer

Das „Informed Consent Action Network“ ICAN veröffentlichte kürzlich einen Artikel, der darlegt, was Pfizer selbst zu den Gefahren seiner Produkte zu sagen hat.

Die eigenen Einwilligungsdokumente von Pfizer, die ICAN vor kurzem erhalten hat, zeigen, dass Pfizer potenzielle Probleme wie Herzmuskelentzündung, ursprüngliche Antigenerbsünde (Wirkung siehe unten) und Fehlgeburten offenlegt, während die Zulassungsbehörden diese Probleme beschönigen und erklären, dass diese Produkte sicher und wirksam sind.

ICAN hat nun die Unterlagen erhalten, die das Kinderkrankenhaus von Cincinnati bei der Durchführung seiner Studien über den Pfizer-Auffrischungsimpfstoff, auch bei Kindern, verwendet hat. Die in Absprache mit Pfizer erstellten Dokumente sagen viel darüber aus, wie Pfizer die Risiken seiner Produkte einschätzt.

Pfizer ist eindeutig besorgt über die Risiken einer Myokarditis (Herzmuskelentzündung) bei Kindern. Aus den Pfizer-eigenen Unterlagen zur Einverständniserklärung geht hervor, dass das Risiko einer Myokarditis bei 1 zu 1.000 liegen kann (siehe Seite 4).

Doch die Zulassungsbehörden sowie in Deutschland PEI und RKI, in Österreich Gecko und NIG, ignorieren dieses Risiko bei der Zulassung der mRNA-Spritze von Pfizer für Kinder komplett. Erst nachdem sie das Produkt im Eiltempo durch den Zulassungsprozess geschleust hatten, gaben die CDC und EMA zähneknirschend zu, dass „Myokarditis und Perikarditis selten berichtet wurden, insbesondere bei Jugendlichen und jungen erwachsenen Männern innerhalb weniger Tage nach der COVID-19-Impfung.“

Pfizer ist sich auch der Möglichkeit einer Antigenerbsünde und eines pathogenen Primings (unerwünschte Immunreaktionen, die dazu führen, dass man schlechter auf ein Virus reagiert, als wenn man nichts getan hätte) bewusst. Pfizer warnt die Eltern von Teilnehmern an klinischen Studien, dass „noch nicht ausgeschlossen werden kann, dass der Studienimpfstoff eine spätere COVID-19-Erkrankung verschlimmern könnte„. Die FDA und die CDC geben sich große Mühe, diese Information zu verbergen, während sie mantraartig immer wieder „sicher und wirksam“ verkünden.

Pfizer scheint sehr besorgt über das Potenzial der Teratogenese (Schädigung eines sich entwickelnden Fötus) und möglicherweise sogar der Mutagenese (Schädigung der DNA) zu sein. Obwohl es sich um eine Studie an Kindern handelt, teilte Pfizer den Eltern dieser Kinder mit, dass „die Auswirkungen des COVID-19-Impfstoffs auf Sperma, eine Schwangerschaft, einen Fötus oder ein stillendes Kind nicht bekannt sind.“

Zitatende

Es erscheint uns mehr den je rätselhaft wie man trotz aller Bedenken und Informationen von der Sicherheit und Wirksamkeit der Impfstoffe überzeugt sein kann.

Daher fordern wir abermals den Stopp der allgemeinen Impfpflicht bis wenigstens die dritte Phase der Studien abgeschlossen ist und die Impfstoffe ihren Status der bedingten Zulassung verlassen können. 

Zuallererst sollten Daten und Informationen hinsichtlich Wirksamkeit und Verträglichkeit überprüft werden.

Sollten unsere Informationen an der ein oder anderen Stelle nicht richtig sein, bitten wir um eine Stellungnahme und Korrektur oder um einen sogenannten “Faktencheck”. Hier sind insbesondere die Regierungsparteien angesprochen.

Im Vorfeld der Debatte zur Einführung einer Allgemeinen Impfpflicht in Deutschland haben wir eine E-Mail an alle Abgeordneten des Bundestages gesendet, unterzeichnet von den Mitgliedern der Initiative und einigen Unterstützern. Sie wurde in großer Zahl gelesen und für dieses Gehör danken wir Ihnen. Ebenfalls bedanken wir uns für die zahlreichen positiven Antworten, Ihr Verständnis und den Mut den sie uns damit gemacht haben.

Mit besten Grüßen!


Bürgerinitiative “Frei und selbstbestimmt”
initiativefreiundselbstbestimmt.com/

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