
21. März 2022von Dipl. Ing. Thomas Moser (Pseudonym)6.6 Minuten Lesezeit
Warum ist eine Impfpflicht mit den derzeit im Einsatz befindlichen Impfstoffen ungeeignet, zum Ziel einer Krankenhausentlastung beizutragen ? Allein schon wegen der mangelnden Wirksamkeit gegen Hospitalisierung. Das heißt: selbst wenn man Impfnebenwirkungen, welche zu Hospitalisierung führen können (etwa wegen Myokarditis), ignoriert, weisen die Fallzahlen in Richtung Impfung ungeeignet und somit wäre ein Pflichtgesetz bereits deswegen widersinnig.
Dies wird deutlich anhand der Daten im „COVID-19 vaccine surveillance report, Week 10“, aufgrund von Informationen über Covid-Fälle, Hospitalisierungen und Todesfälle, aufgeschlüsselt nach Impfstatus und nach Altersgruppen im Beobachtungszeitraum von 4 Wochen. Im Artikel Daten aus England revidieren deutsche Impfpflicht-Überzeugung (Prof. Thomas Rießinger) wird dies ausführlich und sehr lesenswert erklärt.
Ich ergänze nun die Auswertung mit Formeln, zeige also, wie die Rechnungen aussehen, um den relativen Impfnutzen zu ermitteln, den der dreifach Geimpfte gegenüber Ungeimpften möglicherweise hat. Die Daten haben eine höhere Qualität als die vom RKI in Deutschland benutzten, weil in UK die Quote (und damit die Fehlerquote) mit unklarem Impfstatus (derzeit 7%) so viel niedriger ist als die deutschen RKI Daten mit über 70%. Nachfolgende Rechnung ist nicht kompliziert und sollte für jeden Abgeordneten nachvollziehbar sein. Wenn der Nutzen (Wirksamkeit) schon gering ist, dann wird der Gesamtnutzen, wenn man die Nebenwirkungen mit einrechnen würde (was hier nicht geschieht), noch geringer bis negativ sein….
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