Hochbrisanter Fragenkatalog an Mückstein – Beendet Verfassungsgericht Corona-Narrativ?

totkpInnenpolitik, Politik 29. Januar 2022 2 Minutes

Guten Morgen Verfassungsgericht! Ist das das Ende des Corona-Regimes? Der Verfassungsgerichthof schickte am Donnerstag einen ausführlichen Fragenkatalog an das Gesundheitsministerium. Die Fragen, die die Corona-Erzählung der Regierung in ihren Grundfesten erschüttern, und Wolfgang Mückstein ordentlich den Schweiß auf die Stirn treiben. Er hat nun knapp drei Wochen Zeit, Antworten zu liefern – wenn das Dokument wirklich echt ist, daran gibt es Zweifel.

Von Waldo Holz*

Update 18:45 Uhr: Mittlerweile ist durch mehrere Quellen die Echtheit des Dokuments bestätigt. So wurden für tkp inzwischen die Metadaten des Fragenkatalogs überprüft. Damit kann die Signaturkette bis zum Originaldokument zurückverfolgt werden. An der Authentizität des Dokuments besteht entsprechend dieser Rückverfolgung kein Zweifel mehr. Auch Rechtsanwalt Gerold Beneder hat bei der heutigen MFG-Kundgebung in Wien die Echtheit des Verordnungsprüfverfahrens bestätigt.

Das dürfte für Wolfgang Mückstein äußert unangenehm werden: Der Verfassungsgerichtshof richtet einen ausführlichen Fragenkatalog an den Gesundheitsminister. Darin finden sich hochbrisante Fragen, die das Corona-Narrativ der Regierung grundlegend hinterfragen und das Potential haben, dieses gänzlich zu erschüttern.

Verfassungsgericht stellt plötzlich richtige Fragen

Mückstein hat bis zum 18. Februar Zeit, die Fragenkatalog zu beantworten. Sie beziehen sich auf ein Verordnungsprüfverfahren bezüglich einer Verordnung, die auf das Covid-19-Maßnahmengesetz beruht. Das Gesetz stellt eine weitreichende Verordnungsermächtigung für den Gesundheitsminister dar. Nimmt man an, was viele Juristen tun, dass die österreichische Verfassung seit März 2020 auf dem Verordnungsweg ausgehoben wird, ist dieses Gesetz entscheidend.

Der fünfseitige Fragenkatalog, der am Donnerstag übermittelt wurde, stellt ganz grundlegende Fragen zur Methodik des Gesundheitsministeriums und zu dessen Umgang mit Covid-19. Bereits die erste Frage birgt enormes Sprengkraft-Potential.

In diesem Ton geht im gesamten Dokument weiter. So wird etwa auch gefragt, in welchem Ausmaß die FFP2-Maske das Infektionsrisiko reduziert.

Frage sieben behandelt schließlich die Corona-Behandlung, die „Impfung“. Die Antworten werden auch für das Impfpflichtgesetz von hoher Relevanz sein.

Am Samstag wurde das Dokument, welches das Corona-Regime in ihren Grundfesten erschüttern kann, publik. Die Signatur spricht für die Echtheit des Dokuments, das Verfassungsgericht selbst hat sich noch nicht dazu geäußert. Einen eindeutigen Beweis für eine Fälschung gibt es allerdings auch noch nicht.

Warum der Verfassungsgerichtshof gerade jetzt diese Fragen an den Minister richtet, bleibt bisher ungeklärt. Viele davon wären schon früher zu stellen gewesen. Mückstein hat jetzt aber knapp drei Wochen Zeit, Antworten zu liefern.

3 Kommentare zu „Hochbrisanter Fragenkatalog an Mückstein – Beendet Verfassungsgericht Corona-Narrativ?

  1. Rudolf
    29. Januar 2022 um 6:56 Uhr

    Alle Achtung! Da braut sich für Mücki und Co einiges an Ungemach zusammen.
    Auf seine Antwort bin ich schon gespannt. So z.B. über die Wirkung der Masken und der Impfung.
    Und er wird auch dafür Belege aufbringen müssen.
    Meine Prognose: Im Frühjahr wird der VGH die meisten Coronamassnahmen „zerreißen“.
    Immerhin: Bei über 40 Verordnungen hat er das schon getan….

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  2. Hanna
    29. Januar 2022 um 18:02 Uhr

    Der VfGH will vom BMG u.a. wissen, wie hoch die ABSOLUTE Risikoreduktion nach 1, 2 oder 3 C-Injektionen Impfungen beträgt.

    Ob MÜCKSTEIN imstande ist, dem Höchstgericht den gigantischen Unterschied zwischen ARR und RRR zu erklären? Im Falle von Pfizers „Wunderwaffe“ sind das 0,84 % ARR – nun weniger, weiter gegen Null gehend, denn 0,84 % war noch vor Bekanntwerden der enormen Tricksereien des Pharmariesen aus 2020 – gegenüber dem – traditionell marketing-mäßig servierten – betr. Wirksamkeit sinn- wie aussagelosen 95 % RRR.

    Der VfGH beziffert das Risiko, an C-19 zu versterben, mit 0,15 %. MÜCKSTEIN muß idZ auch antworten, inwieweit die „Schutzimpfung“ Infektions-, Erkrankungs- und Übertragungsrisiken senkt.

    Ich bin sehr gespannt, was sich der krankmachende Gesundheitsminister als Ausreden einfallen läßt.

    Aber vielleicht zieht MÜCKSTEIN es ja vor – TRUDEAU, PM mit „Trucker-Phobie“, macht’s gerade vor –, just vor Ende der gesetzten Abgabefrist in die erklärungsfreie Selbstisolation zu entschwinden.

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  3. Franz M
    29. Januar 2022 um 20:03 Uhr

    Das schaut nach einem wichtigen Etappenerfolg des Rechtsstaates aus.
    Aber, mit den neuerlichen „G-Spielchen“ der denkbefreiten Regierung haben sie uns auch gesagt,
    dass sie nicht einfach aufgeben und das Feld räumen werden!
    Aufatmen können wir erst dann, wenn ALLE Corona-Massnahmen aufgehoben und die gesetzliche Möglichkeit,
    dass moral- und verstandfreie Regierungsmitglieder einfach wieder die Menschen in Geiselhaft nehmen, unumkehrbar beendet wird. Erst wenn der grüne Paß eingestampft und gesetzich verboten wird, haben wir
    ein Ende der Tyrannei.
    Und an der Umsetzungspraxis der noch bestehenden Nötigungen in Handel, Gastronomie und Freizeitbetrieben werden wir feststellen können, welchen Unternehmen wir das Überleben ermöglichen werden. Die Hardliner
    haben es nicht verdient, jemals wieder auch nur einen Euro Umsatz zu bekommen.

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