Bericht aus Bensheim an der Bergstraße

Die Kriminalisierung von Spaziergängern

Wenn der Staat mit Kanonen auf Spatzen schießt

Wenn der Staat mit Kanonen auf Spatzen schießt

Ein Gastbeitrag von Prof. Dr. Thomas Rießinger

„Mögest du in interessanten Zeiten leben“ lautet ein chinesischer Fluch, der seinem Adressaten Ärgernisse und unruhige Lebensumstände an den Hals wünscht. Ich habe mir nie interessante Zeiten dieser Art gewünscht, ganz im Gegenteil, ich schätze solche Zeiten, in denen man zu jeder beliebigen Uhrzeit an jedem beliebigen Ort – wenn es sich nicht gerade um Privatbesitz oder militärisches Sperrgebiet handelt – in Ruhe und Frieden spazieren gehen kann.

Zu meinem Bedauern muss ich feststellen, dass solche unglaublichen Handlungsweisen heute als unerlaubt gelten, als verbotene Versammlung, die offenbar dazu angetan ist, die staatliche Ordnung, die man in alten Zeiten gerne als die Ordnung eines freiheitlichen Rechtsstaates bezeichnet hat, zu untergraben und größtes Unheil heraufzubeschwören.

Man stelle sich vor: Zwei unbescholtene Menschen, friedlich und noch immer ein wenig mit den Folgen des Weihnachtsessens kämpfend, entschließen sich zu einem Spaziergang durch die Fußgängerzone, vorwiegend nach Einbruch der Dunkelheit, um das schlechte Wetter nicht so genau zu sehen.

Auf dem Marktplatz finden sie eine erstaunliche Situation vor: Mehrere Hundert Menschen stehen dort und singen, allem Anschein nach schon seit einer Weile. Im Moment der Ankunft erscheinen noch einige andere Marktplatzbesucher, allerdings in Uniform und offenbar auf der Suche nach ihren Kollegen, die man – es ist immerhin dunkel – nach etwas Herumsuchen auch erblicken kann; Polizeiwagen sind ebenso zu sehen.

Offenbar ist während des Singens noch nichts geschehen, sonst würden die Sänger nicht einfach so weitersingen und die uniformierten Beobachter nicht einfach nur herumstehen. Kaum dass die beiden erwähnten Spaziergänger den musikalisch verschönten Marktplatz erreicht haben, hat der Gesang auch schon ein Ende. Und die schlichte Logik sagt den meisten Menschen – vermutlich mit Ausnahme von Politikern und Journalisten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks –, dass mehrere hundert Menschen, die irgendwo unbehelligt herumstehen, um dann aufzubrechen, sich zwangsläufig in eine Gruppe von mehreren hundert Menschen verwandeln, die irgendwohin gehen. Schadet nichts, so denken sich die beiden Spaziergänger, wir wollen ja in die gleiche Richtung.

Doch gleichzeitig mit dem friedlichen Aufbruch – längst nicht von allen auf einmal, sondern in aller Gemütlichkeit, ohne Pulkbildung und erst recht ohne Geschrei – hört man gerade noch eine viel zu leise Durchsage, die mitteilt, es handle sich um eine nicht erlaubte Versammlung, und vermutlich auch noch manches mehr, aber erstens ist es ohnehin zu leise und zweitens sind die Menschen einschließlich der beiden Spaziergänger schon im Aufbruch begriffen, und keine Polizei der Welt hat es etwas anzugehen, wohin sich die Leute bewegen, solange sie das friedlich tun.

Aber so ist das nun einmal im besten Deutschland, das es je gab: Sobald sich die Gruppe von Sängern, Zuhörern und sonstigen Spaziergängern in Bewegung setzt, ruft man ihr zu, sie sei eine ungenehmigte Versammlung, die sich gefälligst aufzulösen habe. Wie soll das gehen, fragen sich die Spaziergänger, wenn man die Leute nicht gehen lässt? Schließlich kann kein Polizist voraussehen, in welche Richtung sich diese Menschen bewegen werden, mit welchen Absichten und mit welchem Benehmen. In Zeiten, die nicht so interessant waren wie die heutigen, gab es ein Prinzip mit dem Namen Unschuldsvermutung, das inzwischen offenbar aus der Mode gekommen ist.

Um die Geschichte nicht so ausufern zu lassen wie die deutsche Politik: Kurz nach dem allgemeinen Aufbruch sieht man Polizeikräfte an den Spaziergängern vorbeitraben, und nach wenigen Minuten hat sich irgendwo in der Fußgängerzone eine freundliche Polizeisperre gebildet, denn man kann ja das Einhalten von Abständen am besten gewährleisten, indem man die Menschen auf möglichst engem Raum zusammentreibt.

Glücklicherweise besteht die von den gefährlichen Spaziergängern heimgesuchte Fußgängerzone nicht nur aus einer Straße, sondern zusätzlich aus mehreren Gassen, die man nur unter Schwierigkeiten alle abriegeln kann, und natürlich drehen etliche Spaziergänger bei, um sich durch eine oder mehrere dieser Gassen zu bewegen.

Eine dieser Gassen, durch die es auch die beiden schon erwähnten Spaziergänger versuchen, ist selbstverständlich bereits abgeriegelt, und der Versuch, sich – wie man es in einem einstmals freien Land erstaunlicherweise immer noch gewöhnt ist – einfach nach Hause zu begeben, wird unter heftiger Aggression vonseiten der einen oder anderen Einsatzkraft vereitelt, einzelne Spaziergänger werden nicht mehr nur geschubst, sondern gestoßen, der Einsatz von Gewalt ist sehr einseitig, und sie geht nicht von den Spaziergängern aus….

mehr erfahren > https://reitschuster.de/post/die-kriminalisierung-von-spaziergaengern/

Veröffentlicht von Huxley

Handwerker, Steuerzahler, Spaziergänger, Demonstrant, Aktivist

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